Selbstständig machen – erste Schritte: Eine Existenzgründung stellt für viele Personen den Weg in die berufliche Unabhängigkeit dar. Dennoch begibt man sich mit dem Prozess einer beruflichen Verselbstständigung auf einen völlig neuen Weg, der zum Teil mit brüchigem Eis ausgelegt ist. Dieser Artikel thematisiert, welche Möglichkeiten es für den Weg in die Selbstständigkeit gibt, was die wichtigsten Schritte in die Selbstständigkeit sind und welche Kosten warten.
Darüber hinaus beinhaltet er wichtige Daten und Fakten zur Selbstständigkeit in der Bundesrepublik Deutschland und gibt wichtige Informationen zu passenden Rechtsformen, zuständigen Institutionen und weiteren Stationen sowie zu möglichen Fördermittel.
Was muss man auf dem Weg in die Selbstständigkeit beachten?
Viele Menschen, die die Idee haben, sich beruflich selbstständig zu machen, scheitern an den ihnen fehlenden Informationen und am Fehlen einer erfolgreichen Vorbereitung auf die anstehende Selbstständigkeit. Der Prozess der Existenzgründung sollte jedoch niemanden abschrecken, der sich gut informiert und auf die Hürden, die eine Person mit dem Eintreten der beruflichen Selbstständigkeit erwarten, gewappnet ist. Das Unternehmertum stellt ein Abenteuer dar, das zum Teil potentielle Gefahren einer Existenzbedrohung beinhaltet.
Zunächst sollte man sich immer die Ausgangssituation anschauen, d. h. aus welcher beruflichen Position hinaus möchte man sich selbstständig machen? Und sich dementsprechend für die der eigenen Situation am besten passende Form einer beruflichen Selbstständigkeit ausrüsten. Hiernach spielt die Intention mit, die diese Selbstständigkeit betrifft:
Selbstständig machen: Wichtige Fragen
Möchte man sich selbstständig machen, sollte man sich mit diesen Fragen auseinandersetzen:
- Möchte man sich haupt- oder nur nebenberuflich selbstständig machen?
- Soll ein Gewerbe angemeldet werden oder reicht lediglich die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt aus?
- Was sind die zehn wichtigsten Schritte, die jemanden auf diesem Weg erwarten und mit welchen Kosten sind diese verbunden?
- Wo meldet man seine Selbstständigkeit an?
- Wie entscheidet man sich für welche Rechtsform?
- Gibt es passende Fördermittel?
- Wo wird gearbeitet? Muss ich ein Büro einrichten?
- Wie kann man sich motivieren, damit es zum erwünschten Erfolg kommt?
Möglichkeiten für den Weg in die Selbstständigkeit
Für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit hinaus beruflich selbstständig machen möchten, gibt es spezielle Fördermittel und Zuschüsse. Zur Förderung der Gründung aus der Arbeitslosigkeit können das Einstiegsgeld, der Gründungszuschuss und der AVGS genannt werden. Eine kostenfreie Beratung von Arbeitslosengeld I und II-Empfängern bietet das jeweilige Jobcenter an. Mit den Zuschüssen sind bestimmte fachliche Bedingungen verbunden und es gelten unterschiedliche, zum Teil individuelle Entscheidungen der Förderhöhe und -dauer.
Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
Die Arbeitsagentur bzw. Bundesagentur für Arbeit bietet Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit mit der Aufnahme einer selbstständigen und oder freiberuflichen Tätigkeit bzw. mit einer Unternehmensgründung befreien möchten, finanzielle Hilfe an. Es existieren hierzu unterschiedliche Förderinstrumente – je nachdem, ob man Arbeitslosengeld I oder Hartz IV empfängt. Laut Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit haben im Jahr 2018 fast 25.000 Empfängerinnen und Empfänger von ALG I oder SGB II-Leistungen eine Förderung in die Selbstständigkeit erhalten. Dabei handelte es sich entweder um sogenannte Leistungen zur Eingliederung (seit 2012) oder um das Einstiegsgeld für eine selbstständige Tätigkeit oder um einen Gründungszuschuss (seit 2006) oder aber um einen Existenzgründungszuschuss, auch bekannt als Ich-AG (Quelle: IAQ).
Falls man eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit hinaus starten möchte und momentan Arbeitslosengeld I erhält, wird die Grundvoraussetzung zur Förderung in Form von einem Gründungszuschuss unter der Bedingung des Anstrebens einer Selbstständigkeit erfüllt. Das zuständige Arbeitsamt nimmt diesbezügliche Anträge an, insofern der Antragsteller oder die Antragstellerin mindestens einen Tag ALG I empfangen hat und noch einen Anspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen hat. Einzelheiten zu Fördermittel für Menschen in Arbeitslosigkeit folgen unter der nächsten Überschrift.
Job kündigen und hauptberuflich selbstständig machen
Falls man bereits arbeitsvertraglich beschäftigt ist, gelten andere Voraussetzungen für die Aufnahme einer Selbstständigkeit. Für eine Existenzgründung aus einer bereits vorhandenen Beschäftigung wird der laufende Arbeitsvertrag gekündigt, falls die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich aufgenommen wird oder ein Unternehmen gegründet werden soll. Das ist natürlich ein gewagter Schritt und sollte gut überdacht werden, um Risiken zu minimieren. Das Sicherheitsgefühl, das mit einer Festanstellung verbunden ist, existiert in einer selbstständigen Tätigkeit nicht.
Es ist natürlich die eigene Entscheidung, ob man sich selbstständig macht und mit dieser Situation leben und die Verantwortung für wichtige Unternehmensentscheidungen treffen kann oder nicht. Ob man wirklich ein Unternehmertyp ist, stellt sich in den meisten Fällen erst im Nachhinein heraus. Der Traum vom eigenen Unternehmen und vom Chefsessel beinhaltet nämlich eine herausfordernde Gründungsphase. Plötzlich auftretende Probleme und Schwierigkeiten im eigenen Unternehmen sowie Konflikte mit anderen, also mit verknüpften Unternehmen, Kunden, mit dem Personal etc. können nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus ist es eine Frage der Zeit, ob der Businessplan hält und sich erfolgreich umsetzen lässt. Die Vor- und Nachteile der Gründungsidee sollten daher gut kalkuliert werden.
Dementsprechend müssen Maßnahmen vorbereitet werden: An dieser Stelle kann eine geförderte Beratung zum Existenzgründungsprozess in Anspruch genommen werden, die vor allem beim Erstellen eines geeigneten Businessplans von großer Bedeutung ist. Das Coaching wird bis zu 80% staatlich gefördert und ein erfahrener Berater hilft dabei, einen bankfähigen und realistischen Businessplan, der einen Finanzplan mit enthält, zu erstellen. Dies minimiert Risiken und schützt vor unrealistischen Vorhaben und somit letztendlich auch hochgradig vor dem Scheitern der Selbstständigkeit.
Darüber hinaus sollte aus der Entlohnung der bestehenden Tätigkeit ein bestimmtes Startkapital vorhanden sein, das man möglicherweise durch einen Bankkredit ergänzt. Bankkredite für Gründerinnen und Gründer stellen in der Regel die Voraussetzung eines bestimmten, beispielsweise prozentualen, Eigenanteils. Möchte man zum Beispiel einen Gründungskredit von 100.000 Euro beantragen, sollte ein Eigenanteil des gesamten erwünschten Startkapitals von mindestens 10% vorhanden sein. Dies entspricht in diesem Fall 10.000 Euro.
Selbstständig machen im Studium
Für eine Gründung aus dem Studentenstatus heraus existieren vielfältige Angebote. Die Hochschule vermittelt hoch geschätztes fachliches Wissen, welches oft als Vorteil für eine Existenzgründung gesehen wird. Aber auch für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studenten/innen und Absolventen/innen birgt der Weg in die Selbstständigkeit finanzielle Risiken sowie Vor- und Nachteile. Dennoch zeigen Statistiken, dass beim Betrachten der Gesamtgründeranzahl der Anteil der akademischen Gründer deutlich höher ist als jene der nicht akademischen – die meisten davon mit einer innovativen Geschäftsidee.
Als Mensch, der sich aus der Hochschule in die Selbstständigkeit begeben möchte, sollte jedoch eins unbedingt mitbedacht werden: die fehlende berufliche Erfahrung im wirtschaftlichen Sektor. Man kennt die erwarteten Skills und unausgesprochenen Regeln im Arbeitsmarkt nicht oder nicht genug, wenn man nicht selbst aus einer Familie mit Unternehmenskultur stammt, und begibt sich somit auf die Erkundung von unbekanntem Gebiet. Deshalb wäre es eher vorzuschlagen, erst (auch wenn nur für kurze Zeit) Berufserfahrung im Arbeitsmarkt zu sammeln, um Empathie zu ermöglichen und damit auch die spätere Kommunikation mit und zu dem eigenen Personal zu erleichtern bzw. Verständnisschwierigkeiten zu vermeiden sowie Konflikte möglichst vorzubeugen.
Nebenberufliche Selbstständigkeit
Wenn sich jemand nur nebenberuflich selbstständig machen möchte, sind die Bedingungen im Vergleich zur hauptberuflichen Beschäftigung etwas lockerer. Es reicht die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt über die Aufnahme einer nebenberuflichen selbstständigen oder oftmals freiberuflichen Tätigkeit. Falls nicht vertraglich vereinbarte Informationspflicht besteht, bleibt es der oder dem Angestellten überlassen, ob diese dem Arbeitgeber mitgeteilt wird oder nicht. Ein Businessplan ist hier nicht unbedingt notwendig, jedoch ebenfalls zu empfehlen.
Selbstständig machen: Welche Fördermittel gibt es?
Der Gründungszuschuss wird direkt beim zuständigen Arbeitsamt beantragt und ist für ALG I-Empfänger/innen gedacht. In der ersten Phase beträgt die Förderdauer 6 Monate und in der anschließenden zweiten Phase 9 Monate. Somit beinhaltet der Gründungszuschuss eine maximale Förderdauer von 15 Monaten. Neben dem bisherigen Arbeitslosengeld wird in der ersten Phase zusätzlich eine Pauschale von 300 Euro für die Kranken- bzw. Sozialversicherung an den Gründer oder die Gründerin ausgezahlt.
Die zweite Phase beinhaltet nur noch diese Pauschale – das ALG I bleibt aus. Weitere Voraussetzungen für den Empfang eines Gründungszuschusses sind, dass man die Selbstständigkeit hauptberuflich aufnimmt oder eine nebenberufliche selbstständige bzw. freiberufliche Tätigkeit in den Vollerwerb überführt. Ein wiederholter Erhalt des Gründungszuschusses innerhalb von 24 Monaten ist nicht möglich. Ein realistischer, beispielsweise von der IHK oder einem Steuerberater geprüfter Businessplan muss vorgezeigt und der zuständige Fallmanager beim Arbeitsamt von der eigenen fachlichen Eignung überzeugt werden.
Das Einstiegsgeld ist für Menschen gedacht, die sich aus dem Empfang von SGB II – Leistungen wie beispielsweise Hartz IV heraus selbstständig machen möchten. Dieses kann beim zuständigen Arbeitsamt für eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit beantragt werden und ist für eine maximale Förderdauer von 24 Monaten vorgesehen. Der Fallmanager entscheidet nach Antrag individuell für die geeignete Förderhöhe. Sowohl Lebensunterhalts- als auch Unternehmenskosten werden mitberücksichtigt.
Das KfW bietet zinsgünstige Förderungen für angehende Gründer/innen an. Vom Gründerkredit in Form von Startgeld über das Kapital für die Gründung bis hin zu einem universellen Gründerkredit reichen die Summen von minimalen Beträgen bis über 500.000 Euro. Für das Startgeld, das bis zu 100.000 Euro fördert, ist kein Eigenkapital erforderlich und es kommt auch für selbstständige bzw. freiberufliche Nebentätige in Frage. Unternehmensgründer/innen, die eine Förderung seitens der KfW in Anspruch nehmen, profitieren von tilgungsfreien Zeiten und einer hohen Sicherheit.
Was sind die zehn wichtigsten Schritte in die Selbstständigkeit?
Kommt jemandem der Wunsch von Herzen, sich selbstständig zu machen, ist das erste, was er braucht, eine gute Geschäftsidee. Gute Geschäftsideen sind bedarfsorientiert und keine Tagträume. Während der Suche nach einer Geschäftsidee kann man sich auch von bereits vorhandenen Unternehmen inspirieren lassen.
Businessplan erstellen
Der zweite Schritt ist die Erstellung eines realistischen und umsetzbaren Businessplans. Dieser fasst Vorüberlegungen zu allen Themen rund um das eigene Geschäft zusammen:
- Unternehmensart
- Anzahl der Beschäftigten
- Zielgruppe
- Bedarf
- Material
- Machbarkeit
Bei der Erstellung eines Businessplans sollte man sich Hilfe von jemandem Erfahrenen nehmen, wenn man nicht selbst ein wirtschaftliches Studium hinter sich hat. Als drittes ist ein Finanzplan notwendig, der entstehende Kosten im Rahmen der Unternehmensgründung und -führung mit den Einnahmen vergleicht und alles gut miteinander kalkuliert. Die Kosten im Rahmen der Selbstständigkeit variieren je nach Form, Plan und Ausgangssituation. Einnahmen zu Beginn stellen das eigene Startkapital und ggf. Kredite und oder Förderungen dar.
Namen sichern
Ein weiterer wichtiger Schritt bei der Unternehmensgründung ist es, einen geeigneten Namen für die eigene Geschäftsidee zu finden und die Markenrechte für diese kaufen. Das beinhaltet auch den Domainnamen, sofern man eine Internetseite erstellen (lassen) möchte.
Genehmigungen
Als fünftes müssen Genehmigungen für geschäftsinterne Prozesse wie beispielsweise die Produktion von Gütern eingeholt werden. Je nach Genehmigungsart sind unterschiedliche Behörden zuständig.
Rechtsform wählen und Anmelden
Im sechsten Schritt muss die einer Geschäftsidee bzw. einem zukünftigen Unternehmen passende Rechtsform abgeklärt werden. Falls ein Einzelunternehmen gegründet wird, reicht eine einfache Gewerbeanmeldung beim zuständigen Finanzamt aus. Für eine GmbH ist der Gang zum Notar notwendig. Die Anmeldung bei einer oder mehreren Behörden/n bzw. Institutionen stellt den siebten wichtigen Schritt dar. Hiernach sollte im achten Schritt der Standort des geplanten Unternehmens ausfindig gemacht und beschlossen werden. Hierfür empfiehlt sich eine zielgruppenorientierte Erkundung des Gebietes.
Konten anmelden und Corporate Design erstellen
Das Geschäftskonto kann direkt vor Ort bei einer Bank eröffnet werden. Im neunten Schritt sollte man den visuellen Auftritt eines Unternehmens wie beispielsweise Logo, Website, Visitenkarten, Briefpapier usw. planen und umsetzen. Hierzu kann man mit Designer/innen zusammenarbeiten.
Kundenakquise
Den zehnten Schritt stellt die Kundenakquise dar. Diese kann sowohl persönlich als auch telefonisch, schriftlich oder online erfolgen.
Fazit: Selbstständig machen – erste Schritte
Die meisten Menschen, die sich selbständig machen möchten, scheitern, weil nicht alle Punkte ausgiebig bedacht oder die Hürden als zu groß wahrgenommen werden. Der zentrale Punkt ist, dass man eine Geschäftsidee findet, die einem wirklich Spaß macht aber gleichzeitig auch realistisch umsetzbar ist, weil sie von Anfang an Erfolge bringt. Ein guter Business- und Finanzplan gibt dabei Sicherheit.
Paul befasst sich als Geschäftsführer und NewWork Enthusiast bei Büromöbel Experte täglich mit allen Aspekten der Büroeinrichtung und besitzt neben Expertise in der Gestaltung von Arbeitsplätzen über 15 Jahre Erfahrung in der Büromöbel Branche.