Mobbing im Büro ist keine Seltenheit. Denn folgt man den aktuellen Schätzungen, so werden in Deutschland mehr als 1,5 Millionen Menschen im Job gemobbt. Es gibt aber auch Zahlen, die davon sprechen, dass rund 11,3 Prozent, der in Beschäftigung stehenden Deutschen, schon einmal Mobbing-Opfer waren. Genauere Zahlen gibt es, aufgrund der Tatsache, dass viele Opfer schweigen, aber nicht.
Mobbing im Büro betrifft vorwiegend junge und ältere Mitarbeiter
Mobbing ist nicht nur im Beruf problematisch – auch an virtuellen Orten (Cybermobbing im Internet) oder in der Schule werden Mitmenschen drangsaliert. Immer dann, wenn sich viele Menschen auf einem engen Raum befinden, wie etwa im Büro, kommt es zur Bildung einer Zwangsgemeinschaft und mitunter zu Rivalitäten, die dann zur richtigen Feindschaft werden.
Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernstes Problem: Man kämpft nicht für das gemeinsame Ziel, sondern vorwiegend gegeneinander – das Betriebsklima wird schlechter, der Umgangston immer rauer. Es kommt zur gezielten Benachteiligung, Schikane oder auch zur Ausgrenzung. Vorwiegend sind sehr junge oder bereits ältere Mitarbeiter betroffen.
Das heißt, jene Mitarbeiter, die unter 25 Jahre alt sind, sind genauso oft Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz wie jene, die schon älter als 55 sind. Während die Jungen immer mehr Arbeit bekommen und schikaniert werden, warum die Aufgaben nicht rechtzeitig erledigt wurden, kommt es zum kommentarlosen Arbeitsentzug bei den älteren Angestellten, sodass ihnen klar gemacht wird, man braucht sie nicht mehr.
Folgen des ständigen Mobbings im Büro
Mobbing im Büro hat aber nicht nur Konsequenzen im Job und auch auf die Atmosphäre im Betrieb, sondern natürlich auch auf das Privatleben. Zahlreiche Mobbing-Opfer brechen unter dem ständigen Druck zusammen – es kommt zur Erkrankung der Psyche. Aber nicht nur psychische Erkrankungen, wie beispielsweise Depressionen, sind möglich; in weiterer Folge kämpfen die Betroffenen auch mit einem deutlich verminderten Selbstwertgefühl.
Zu den weiteren Folgen des Mobbings können Atemprobleme, Schlafstörungen, Magen-, Kopf- oder Rückenschmerzen, Essstörungen oder auch Herzrhythmusstörungen gehören. Des Weiteren greifen viele Mobbing-Opfer auf Alkohol und/oder Tabletten zurück, um sich die aktuelle Situation zu verbessern. Finanzielle Einbußen sind ebenfalls möglich, weil sich Mobbing-Opfer häufiger krankschreiben lassen; mitunter verlieren sie am Ende, aufgrund der häufigen Abwesenheiten, sogar den Job.
Genau deshalb ist es wichtig, dass bei Mobbing am Arbeitsplatz rechtzeitig reagiert wird. Stellt der Chef fest, dass ein Mitarbeiter gemobbt wird, muss sich dieser sofort in die Sache einmischen. Ermahnungen, eine Versetzung, eine Abmahnung oder auch die Kündigung des Täters sind möglich.
Bei Mobbing am Arbeitsplatz immer in die Offensive gehen
Man muss als Opfer aber nicht unbedingt darauf warten, bis endlich der Chef eingreift – sehr wohl kann man auch selbst aktiv werden und sich zur Wehr setzen. Hat das Opfer genügend Freunde im Betrieb, können einem die ständigen Attacken egal sein – man zeigt dem Täter also permanent die kalte Schulter und lässt sich nicht provozieren.
Stellt der Täter fest, dass er das vermeintliche Opfer nicht kleinkriegt, wird er mit der Zeit definitiv seine Attacken einstellen. Stellt das Opfer fest, dass der Täter aber nicht aufhört, so ist es ratsam, wenn man das direkte Gespräch sucht. Mitunter kann auch die Drohung genügen, juristisch gegen den Mobber vorgehen zu wollen. Wer in die Offensive geht, der muss natürlich mit Gegenwind von Seiten des Mobbers rechnen, jedoch kann ein klärendes Gespräch, das mitunter auch die Folgen aufzeigt, sofern das Verhalten des Täters nicht geändert wird, ebenfalls zu einem Mobbing-Ende führen.
Hilft hingegen nichts, so bleiben dem Opfer nur zwei Möglichkeiten – einerseits kann er den Chef kontaktieren, andererseits kann er kündigen. Wichtig ist, dass dann, wenn der Chef um Hilfe gerufen wird, dieser auf die Fürsorgepflicht hingewiesen wird. Schlussendlich ist es jedoch wichtig, dass man sachlich bleibt.
Der Notausgang ist die Kündigung – das wäre natürlich das Ziel des Mobbers. Vor allem auch dann, wenn der Mobber selbst der Vorgesetzte ist und sogenanntes „Bossing“ betreibt. Nicht immer kann von einer Niederlage die Rede sein, wenn man das Unternehmen, eben aufgrund anhaltender Attacken, verlässt; mitunter hat man auch eine bessere Stelle in einem anderen Unternehmen gefunden, sodass es zur definitiven Verbesserung der Gesamtsituation kommt.
Mobbing am Arbeitsplatz: Darauf müssen Vorgesetzte achten
Wer als Vorgesetzter den Hinweis bekommt, dass es im Unternehmen immer wieder zu Streitereien kommt und mitunter sogar Mobber unterwegs sind, sollte zu Beginn das klärende Gespräch mit dem Täter suchen. Das mag zwar zu Beginn banal klingen, wobei ein Gespräch durchaus die Kraft hat, dass das Problem binnen kürzester Zeit gelöst werden kann.
Wichtig ist, dass man sich als Vorgesetzter vorbereitet und mitunter im Vorfeld auch Zeugen befragt, sodass nicht gleich zu Beginn des Gesprächs Aussage gegen Aussage steht.
Wer etwa stur bleibt und der Meinung ist, keine unfreundlichen oder beleidigenden Aktionen gesetzt zu haben, sollte explizit mit Beispielen konfrontiert werden. Natürlich sollte man auch hinterfragen, weshalb es überhaupt so weit gekommen ist – Mobber müssen ja in der Regel einen Grund haben, warum sie sich auf eine Person derart fixiert haben, der sie das Leben zur Hölle machen wollen.
Mitunter hilft auch die Klärung der Ursachen, sodass im Betrieb wieder Ruhe und Harmonie einkehren können. Führen Gespräche nicht zum Erfolg, so kann man mitunter auch externe Unterstützung anfordern. Sehr wohl gibt es Konfliktschlichter, sogenannte Mediatoren, die durchaus die Fähigkeiten haben, diverse Missverständnisse aus der Welt zu räumen oder bereits sehr verfahrene Diskussionen wieder auf Schiene zu bringen.
Durchaus kann man auch mit Sanktionen drohen. Stellt der Vorgesetzte fest, dass der Mobber sein Verhalten nicht verändern will, weil er sein Fehlverhalten gar nicht erst einsieht, kann durchaus die Androhung eines Jobverlusts notwendig sein, sodass dieser seine Schikanen gegenüber den anderen Mitarbeitern einstellt.
Mobbing am Arbeitsplatz: Die rechtliche Sicht
Kommt es im Zuge des Mobbings am Arbeitsplatz zu strafbaren Handlungen, also zu Beleidigungen, zu Gewalt, zur Verbreitung von diversen Gerüchten, die sehr wohl den Betroffenen verächtlich machen, zu sexuellen Nötigungen oder auch Belästigungen, zu einer Verletzung der Würde aufgrund ethnischer Herkunft oder Rasse, aufgrund des Geschlechts, der Weltanschauung oder Religion, gibt es Anfeindungen, Entwürdigungen oder auch Erniedrigungen, so kann der Täter sehr wohl eine Strafanzeige wegen übler Nachrede, Beleidigung, sexueller Nötigung oder auch Körperverletzung erstatten.
Geht es um eine Belästigung nach § 3 Abs. 3 AGG, so etwa, weil das Opfer aufgrund der Hautfarbe oder des Geschlechts verspottet wurde, besteht die Möglichkeit einer Strafanzeige wegen Beleidigung oder auch auf Unterlassung. Wurde das Opfer hingegen vom Chef angeschrien, wurden Gespräche verweigert oder arbeitsnotwendige Informationen verheimlicht, so kann der Arbeitnehmer sehr wohl auch die Rechte gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen.
Sehr wohl kann der Arbeitnehmer vom Vorgesetzten verlangen, dass sich dieser um die Kollegen kümmert, sodass Handlungen, die durchaus verletzende Auswirkungen haben können, unterlassen bleiben. Wer unsicher ist, ob die Taten, die von Seiten des Mobbers gesetzt wurden, strafrechtliche Bedeutung haben, sollte im Vorfeld einen Rechtsanwalt befragen und den Fall schildern.
Was tun gegen Mobbing am Arbeitsplatz?
Zusammenfassend bleiben folgende Möglichkeiten selbst oder als Dritter gegen Mobbing am Arbeitsplatz vorzugehen:
- Gespräch mit dem Täter suchen
- Ist der Täter uneinsichtig, Zeugen suchen
- Vorgesetzten auf Mobbing aufmerksam machen und gemeinsam nach Lösungen suchen
- Der Vorgesetzte kann Versetzungen, Ermahnungen oder gar Abmahnungen erteilen
- Ändert sich nichts – Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen und weitere Schritte in die Wege leiten
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar!
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