Gerüchte im Büro und was man dagegen tun kann.

Gerüchte im Büro: Klatsch und Tratsch waren seit jeher Bestand der Gesellschaft. Dabei ist gerade der Arbeitsplatz jedes Berufstätigen ein besonders nahrhafter Sammelplatz von Gerüchten und Co. Wir stellen Ihnen die Auslöser sowie Folgen von Gerüchten vor und wie Sie sich als Arbeitnehmer oder Chef am besten gegen böswilliges Getuschel zur Wehr setzten können.

Die Erforschung des Nährbodens von Klatsch und Tratsch

In einer Studie des Max-Planck-Instituts für Evolutionsbiologie in Plön wurden die Auslöser und Folgen von Gerüchten erforscht. Dabei sollten 100 Probanden untereinander Geld verteilen. Diese hatten zunächst genügend Zeit, sich direkt ein Bild davon zu machen, wie spendabel oder sparsam ihre Mitprobanden waren. Anschließend wurden über einige der Teilnehmer unwahre Gerüchte verbreitet. Das Ergebnis: Obwohl die Versuchspersonen mit den Betroffenen selbst andere Erfahrungen gemacht hatten, glaubten sie dem Nachreden mehr. Wem Geiz unterstellt wurde, fand kaum noch Mitspieler, auch wenn er sich zuvor als gebefreudig gezeigt hatte.

Eine weitere Studie veranlasste Alex Mesoudi von der Universität St. Andrews in Schottland. Er ließ Anfang 2006 zehn Probanden vier kurze Texte verfassen und anschließend aufschreiben, woran sie sich erinnerten. Dann erhielten weitere Teilnehmer diese Kurzfassungen, um anschließend ihrerseits nieder zuschreiben, was sie im Gedächtnis behalten hatten. Nach vier Runden verglich der Wissenschaftler die Resultate mit den ursprünglichen Texten. Dabei stellte er fest, dass den Probanden insbesondere die Textteile im Gedächtnis geblieben waren, die neben allgemeinen Informationen auch gewagte Details enthielten.

Wie Sie aktiv Gerüchten im Büro entgegen wirken können

Helfen Sie anderen Kollegen sich vor Gerüchten zu schützen. Foto: Syda Productions / fotolia.com
Helfen Sie anderen Kollegen sich vor Gerüchten zu schützen. Foto: Syda Productions / fotolia.com

Auch wenn Sie nicht selbst von fragwürdigem Klatsch und Tratsch betroffen sein sollten, ist es dennoch wichtig andere vor böswilligen sowie rufschädigenden Gerüchten zu schützen oder zu verhindern selbst ein Opfer dieser zu werden. Wir zeigen Ihnen daher, wie sich am bestem gegenüber lästernden Kollegen verhalten:

  • auch wenn Sie selber nicht betroffen sind, positionieren Sie sich, mit Sätzen wie: „Nein, das habe ich anders gehört“ oder „Da würde ich noch mal nachfragen“, um die Verunsicherung in der Abteilung einzudämmen
  • meiden Sie engen Kontakt zu bekannten Klatschmäulern und offensichtlichen Lästerern
  • distanzieren Sie sich von Klatsch gegenüber anderen und halten Sie sich von typischen Lästerrunden fern
  • hinterfragen Sie Gerüchte gezielt
  • sprechen Sie von Abwesenden niemals negativ, bzw. ohne jede Wertung oder aber positiv
  • behalten Sie Ihnen anvertraute Dinge grundsätzlich für sich
  • weichen Sie neugierigen Fragen über andere, mit Sätzen wie „Am besten fragen Sie ihn das selber“, „Das ist möglich“ oder „Warum interessiert Sie das?“, aus
  • unterbrechen Sie Klatsch und Tratsch, indem Sie in solchen Gesprächen nicht selbst Partei ergreifen oder die angeblich schlechten Angewohnheiten anderer kommentieren
  • wollen Gesprächspartner trotz aller Ablenkungsversuche weiterlästern und weiterspekulieren, klinken sich besser aus dem Gespräch aus
  • bevor Sie sich selbst zu fragwürdigen Gerüchten, wie z. B. einer Prämienkürzung äußern, informieren Sie sich am besten an kompetenter Stelle (z. B. beim Vorgesetzten oder beim Betriebsrat) was wirklich an der Sache dran ist
  • tragen Sie das, was Ihnen an Klatsch, Tratsch und Gerüchten zu Ohren kommt, nicht weiter

Was tun wenn Sie selbst von böswilligen Gerüchten betroffen sind?

Wenn Sie selber betroffen sind, suchen Sie das Gespräch mit dem Chef. / Foto: Tiko / fotolia.com
Wenn Sie selbst betroffen sind, suchen Sie das Gespräch mit dem Chef. / Foto: Tiko / fotolia.com

 Wenn Sie selbst im Büroalltag von fragwürdigem Klatsch und Tratsch oder gar böswilligen Gerüchten betroffen, gilt es Folgendes zu beachten:

  • bleiben Sie in keinem Fall passiv und suchen Sie das Gespräch mit Chef, denn es ist Aufgabe des Arbeitgeber dem einen Riegel vorzuschieben
  • lassen Sie sich nicht von Ihren verletzten Gefühlen übermannen und machen Sie sich bewusst, dass glückliche Menschen selten über andere herziehen
  • finden Sie den Urheber und bitten Sie ihn oder sie zu einem vertraulichen Vier-Augen-Gespräch
  • Kollegen die über Sie Gerüchte verbreiten oder Sie offen beleidigen, können Sie zivilrechtlich auf Unterlassung verklagen bzw. wegen Beleidigung oder übler Nachrede bei der Polizei anzeigen
  • lassen Sie die Übeltäter auflaufen, indem Sie auf die Gerüchte humorvoll reagieren, mit Sätzen wie: „Es heißt, ich habe eine Affäre mit unserem gutaussehenden neuen Chef. Ich sehe das mal als Kompliment“ oder „Natürlich gehen die Männer bei mir ein und aus. Aber Frau Heinz kennt noch nicht mal alle. In Wahrheit sind es Hunderte!? Machen Sie eine kurze Pause und sagen Sie: „Scherz beiseite“
  • geben Sie anderen so wenig „Lästerstoff“ wie möglich und meiden Sie Tabu-Themen wie persönliche Probleme, kritische politische Stellungnahmen, Ihre Finanzen oder Ihr Sexualleben
  • nehmen Sie vertrauenswürdige Kollegen mit ins Boot
  • führen Sie Tagebuch über fragwürdige oder böswillige Äußerungen von Kollegen
  • ignorieren Sie Gerüchte nicht einfach, sondern reagieren Sie so schnell wie möglich darauf
  • sind Sie frustriert, dann lassen Sie Ihren Dampf bei einem Menschen ab, der sich Ihren Ärger anhört aber für den das Gerücht oder der Tratsch jedoch bedeutungslos ist und in keiner näheren Beziehung zum Anlass Ihres Ärgers steht

Schätzen Sie die Folgen richtig ein

Manchmal ist es besser, die Leute einfach reden zu lassen. / Foto: Voyagerix / fotolia.com
Manchmal ist es besser, die Leute einfach reden zu lassen. / Foto: Voyagerix / fotolia.com

Manchmal ist es besser, die Leute einfach reden zu lassen. Denn bevor Sie Gegenmaßnahmen ergreifen, überlegen Sie vorerst in Ruhe:

  1. Kann Ihnen das, über Sie verbreitete Gerücht wirklich schaden?
  2. Schadet es Ihrem Ruf?
  3. Distanzieren oder wenden sich andere dadurch gegen Sie?

Wenn Sie diese Fragen mit „Ja“ beantworten können, sollten Sie sich wehren. Ansonsten ist es vielleicht ratsamer den Tratsch einfach zu ignorieren.

So wirken Sie vor allem glaubhaft Gerüchten entgegen

Bei der Richtigstellung von Gerüchten kann es meist auch ratsam sein so zu tun, als ob Sie vom Getuschel selbst überhaupt nichts wüssten:

Erzählen Sie also beiläufig, wie es wirklich war. Denn warum sollten Sie Tatsachen erfinden, wenn Sie zuvor ja nicht einmal wissen, dass Sie bereits für Gesprächsstoff sorgen. Je mehr banale Details Sie dabei Preis geben, desto mehr wird man Ihnen glauben.

Drei mögliche Sofort-Reaktionen um Gerüchten entgegen zu wirken

  1. Wenn Sie wissen, von wem das Gerücht kommt, sollten Sie ein Vier-Augen-Gespräch mit der betreffenden Person führen. Bringen Sie dabei auch Dritte mit ins Spiel. Denn nichts ist unangenehmer für Mobber, als geoutet zu werden.
  2. Appellieren Sie an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Dabei sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen, dass Sie von dem Gerücht gehört haben und ihn bitten, Sie zu unterstützen.
  3. Bitten Sie befreundete Kollegen, dem Gerücht entgegenzuwirken.

So führen Sie ein Gerüchte-Tagebuch

Schreiben Sie alles nieder, was mit dem Gerücht zu tun hat, falls es später zum Gerichtsprozess kommt. / Foto: Boggy / fotolia.com
Schreiben Sie alles nieder, was mit dem Gerücht zu tun hat, falls es später zum Gerichtsprozess kommt. / Foto: Boggy / fotolia.com

Diese Notizen in Form eines Tagebuchs sind vor allem wichtig, falls es zu einem späteren Gerichtsprozess kommt. Legen Sie dabei Zeit, Ort, Beteiligte und Inhalte aller Ereignisse die etwas mit dem Gerücht zu tun haben, zeitnah und schriftlich fest. Dazu gehören:

  • mündliche Äußerungen in eigenen Gesprächen wie auch in Gesprächen Dritter, von denen man erfährt
  • schriftliche Äußerungen wie etwa in E-Mails

Ebenso sollten Sie eine Beschwerde beim Arbeitgeber einreichen. Denn selbst bei einer geringen Erfolgsaussicht sollten Sie dem aus rechtlichen Gründen nachkommen. So hat sie hat sie gleichermaßen Bedeutung für eine mögliche Auseinandersetzung vor Gericht.

 

Wie Sie den Urheber von Gerüchten am besten zur Rede stellen

Kommt es zu einer Unter-Vier-Augen-Gespräch mit dem Urheber der Gerüchte, sollten Sie Folgendes beachten:

  • bieten Sie der Person höflich, aber bestimmt die Möglichkeit, die eigene Sichtweise zu erklären
  • fragen Sie nach den Gründen für die Gerüchte
  • klären Sie Ihre Sicht und zeigen Sie dem Gerüchte-Urheber, wie weit er/sie falsch mit seinen Behauptungen liegt
  • verdeutlichen Sie dabei durch Ihr selbstbewusstes Auftreten im Gespräch Ihre Stärke
  • machen Sie Ihrem Gegenüber bewusst, dass sein Verhalten nicht dulden und Folgen, wie der Gang zum Chef oder zum Betriebsrat, mit sich bringt

Was Sie als Arbeitgeber gegen Gerüchte im Büro tun können

Reagieren Sie als Arbeitgeber unbedingt auf Gerüchte innerhalb der Firma. / Foto: Boggy / fotolia.com
Reagieren Sie als Arbeitgeber unbedingt auf Gerüchte innerhalb der Firma. / Foto: Boggy / fotolia.com

Ist ein Mitarbeiter von Ihnen oder sind gar Sie selbst als Chef eines Unternehmens von böswilligen Gerüchten betroffen, ist wichtig schnell und vor allem effizient zu reagieren. Dabei können Sie als Arbeitgeber Folgendes tun:

  • eine Teamsitzung einberufen, in der man deutlich macht, dass so ein Verhalten nicht geduldet wird
  • Kollegen können sich dabei untereinander aussprechen und Unsicherheiten klären
  • suchen Sie zunächst das Gespräch mit den entsprechenden Mitarbeitern
  • ist der Verbreiter der Gerüchte nicht feststellbar, sollten Sie mit dem gesamten Team ein Gespräch führen
  • dabei erklären Sie den Beteiligten einerseits, welche Probleme Sie konkret sehen und stellen andererseits klare Grenzen und entsprechende Regeln auf
  • hat das Gespräch keine Wirkung auf Ihre Mitarbeiter, sollten Sie die Ermahnung noch einmal schriftlich formulieren und zustellen
  • ignorieren Ihre Mitarbeiter die mündliche und schriftliche Ermahnung, können Sie auch Abmahnungen aussprechen und sich diese bei Empfang via Unterschrift bestätigen lassen
  • sollten Ihre Mitarbeiter weiterhin nicht ihr unerwünschtes Verhalten abstellen, können Sie ihnen, jedoch nur mit einer wirksamen Abmahnung, ordentlich (also fristgerecht) kündigen
  • eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn ein Mitarbeiter Ihnen einen Kündigungsgrund im Sinne des § 626 BGB liefert, der eine Weiterbeschäftigung unzumutbar macht, wie wenn der Tratsch den Straftatbestand einer üblichen Nachrede oder schweren Beleidigung erfüllt
  • so sind Unwahrheiten, die andere Kollegen, Chefs oder auch Kunden herabwürdigen oder in ihrer Ehre verletzen, sind nach § 626 BGB ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung

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