Unfall im Büro - das sollten Sie beachten / Foto: VadimGuzhva / fotolia.com

Unfälle passieren nicht nur im Haushalt, sondern sehr häufig auch am Arbeitsplatz. Die Ursachen dafür können ganz unterschiedlich sein: Von fehlender Schutzkleidung über Unfälle mit Arbeitsmaschinen bis hin zu Personenschäden durch ungesicherte Gegenstände gibt es vieles, das einen Arbeitsunfall verursachen kann. Wichtig ist, sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer darüber Bescheid zu wissen, was in so einem Fall zu tun ist.


Was ist eigentlich ein Arbeitsunfall?

Grundsätzlich liegt ein Arbeitsunfall dann vor, wenn der Unfall in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht. Er kann entweder im Betrieb oder auf dem Arbeitsweg passieren. Wichtig ist zu wissen, dass der Versicherungsschutz für Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gewährleistet ist. Eine Ausnahme stellt allerdings eine absichtliche Verletzung dar, die dazu dienen soll, Versicherungsleistungen zu erhalten. Dies kommt häufiger vor, als oft angenommen wird – in diesem Fall erlischt der Versicherungsschutz natürlich.


Wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall reagieren müssen

Sollte sich ein Unfall im Büro ereignen, ist es wichtig dem Arbeitnehmer umgehend medizinische Versorgung zur Seite zu stellen. / Foto: M.Dörr & M.Frommherz / fotolia.com
Sollte sich ein Unfall im Büro ereignen, ist es wichtig dem Arbeitnehmer umgehend medizinische Versorgung zur Seite zu stellen. / Foto: M.Dörr & M.Frommherz / fotolia.com

Sollte sich ein Unfall im Büro ereignen, ist es wichtig dem Arbeitnehmer umgehend medizinische Versorgung zur Seite zu stellen. Falls nötig, sollte er direkt von einem Arzt untersucht und entsprechend behandelt werden. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Durchgangsarzt. In größeren Unternehmen gibt es Listen mit mehreren Durchgangsärzten, die auf Abruf schnell den Betrieb aufsuchen können.

Für Arbeitnehmer ist von besonderer Wichtigkeit, jeden Arbeitsunfall dem Arbeitgeber zu melden. Ganz egal, wie unbedeutend und geringfügig dieser sein mag, ob man sich in den Finger schneidet oder sich das Bein verstaucht hat – melden Sie es. Das hat einen simplen, aber sehr entscheidenden Grund: Wenn nämlich durch diese kleine Verletzung ein größerer Folgeschaden entstehen sollte und dadurch die Arbeitskraft des Arbeitnehmers beeinträchtigt wird, kann es sein, dass der Versicherungsschutz nicht mehr greift.

Für Arbeitgeber gilt, im Falle eines Arbeitsunfalls – so schreibt es § 193 im SGB VII vor – umgehend eine Schadensanzeige bei der Unfallversicherung zu tätigen. Dies ist vor allem dann verpflichtend, wenn der Arbeitnehmer sich derart verletzt hat, dass er für länger als drei Tage ausfällt. Die Meldung kann der Arbeitgeber der Versicherung binnen drei Tage melden. Handelt es sich um einen schwerwiegenden Unfall mit erheblichen Verletzungen oder sogar um einen Todesfall, muss die Meldung umgehend erfolgen.

Auch sollten Arbeitgeber alle Unfälle, also auch geringfügige, direkt im sogenannten Verbandbuch vermerken. Darin steht, dass der Arbeitnehmer verletzt war, was für den Nachweis bei der Versicherung wichtig ist. Eingetragen werden müssen unter anderem der Ort und die Uhrzeit des Unfalls sowie der Name des Verletzten und dessen Art der Verletzung. Vermerken sollten Arbeitgeber außerdem, wann die erste Behandlung des Verletzten erfolgt ist, welche Zeugen es gibt und wer der Ersthelfer war.


Welche Unfälle können im Büro passieren? – Was Sie wissen sollten

Wer dauerhaft eine falsche Sitzhaltung am Schreibtisch einnimmt und dadurch seinen Körper auf einer Seite überbelastet, kann gesundheitliche Schäden davontragen. / Foto: Andrey Popov / fotolia.com
Wer dauerhaft eine falsche Sitzhaltung am Schreibtisch einnimmt und dadurch seinen Körper auf einer Seite überbelastet, kann gesundheitliche Schäden davontragen. / Foto: Andrey Popov / fotolia.com

Arbeitsschutz ist in der heutigen Zeit wichtiger denn je. Denn es geht längst nicht mehr nur darum, Risiken im Büro abzuwehren oder zu beseitigen, damit die Mitarbeiter bestmöglich geschützt sind. Vielmehr geht es darum, die Gesundheit präventiv zu schützen – vor allem unter den Gesichtspunkten, dass sich die Arbeitsbedingungen und natürlich auch das Umwelt stetig neu verändern. Die Prozesse laufen schneller ab, es entstehen neue Technologien, es gibt neue Aufgaben und damit häufig auch mehr Zeitdruck. All dies steigert das Risiko eines Unfalls im Büro, was einen umfassenden Arbeitsschutz so wichtig macht.

Arbeitgeber müssen deshalb darauf achten, dass ein Arbeitsplatz die Gesundheit und die Sicherheit aller dort tätigen Menschen gewährleistet. Hierfür hat der Gesetzgeber in der Bundesrepublik Deutschland das duale Arbeitsschutzsystem eingeführt. Nicht nur die Unfallversicherungsträger, sondern auch der Staat hat verschiedene Regelungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütungen erlassen. Darüber hinaus ist auch die EU bemüht, eine weitestgehend einheitliche Arbeitsschutzregelung in den Mitgliedsstaaten zu schaffen. Im Kleinen bedeutet dies, dass jedes Unternehmen – egal ob Familienunternehmen oder Großkonzern – vorausschauend agieren und sich um entsprechenden Arbeitsschutz bemühen muss.

Gefahrenquellen kann es am Arbeitsplatz viele geben. Das gilt sowohl für das Büro als auch für Labore, Produktionshallen und andere Arbeitsumgebungen.
Insbesondere in der Industrie spielen beispielsweise Gefahrstoffe eine große Rolle: Überall dort, wo mit giftigen, ätzenden oder leicht entzündlichen gearbeitet wird oder auch Viren und Bakterien untersucht werden, können schnell Arbeitsunfälle geschehen.

Doch natürlich kann ein Unfall auch im normalen Büro geschehen: Wer beispielsweise dauerhaft eine falsche Sitzhaltung am Schreibtisch einnimmt und dadurch seinen Körper auf einer Seite überbelastet, kann langfristig gesundheitliche Schäden davontragen.

Weitere Unfälle können darüber hinaus durch falsch oder mangelhaft gesicherte Arbeitsgeräte und -maschinen sowie auf Baustellen geschehen. Hier muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer sicher an seinem Arbeitsplatz ist. Er muss auf einer Baustelle beispielsweise für eine ausreichende Beleuchtung und eine gute Belüftung sorgen, weiterhin sollten die richtige Arbeitsausrüstung und ein Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden.

Nicht zu unterschätzen sind außerdem psychische Belastungen, die am Arbeitsplatz entstehen können. Mobbing im Büro, Respektlosigkeiten von Kollegen oder dem Chef oder auch Unter- und Überforderung können dazu führen, dass ein Mitarbeiter langfristig ernsthaft erkrankt. Auch dabei handelt es sich streng genommen um einen Arbeitsunfall.


Welche Konsequenzen kann ein Arbeitsunfall mit sich bringen?

Sollte sich am Arbeitsplatz ein Unfall ereignen, ist es das Wichtigste, umgehend Erste Hilfe zu leisten. / Foto: Gino Santa Maria / fotolia.com
Sollte sich am Arbeitsplatz ein Unfall ereignen, ist es das Wichtigste, umgehend Erste Hilfe zu leisten. / Foto: Gino Santa Maria / fotolia.com

Dass ein Unfall im Büro langwierige gesundheitliche Konsequenzen mit sich bringen kann, ist natürlich nicht unmöglich. Blutergüsse, Zerrungen, Prellungen, Schürfwunden oder auch Knochenbrüche können am Arbeitsplatz genauso geschehen wie Gehirnerschütterungen, offene Blutungen, Bänderdehnungen oder auch Gehirnerschütterungen. Die gesundheitlichen Folgen hängen von vielen Faktoren ab, wie
vom Grad der Verletzung, dem allgemeine Gesundheitszustand oder dem Alter des Arbeitnehmers. Manchmal passieren sogar völlig unerwartete Unfälle, wie dass ganz plötzlich ein Kleinteil explodiert, das eine giftige Gasmischung freisetzt und dazu führt, dass Mitarbeiter schädliche Stoffe einatmen.

Sicherlich handelt es sich dabei oft um Einzelfälle, doch das Risiko ist immer gegeben. Somit gilt: Sollte sich am Arbeitsplatz ein Unfall ereignen, ist es das Wichtigste, umgehend Erste Hilfe zu leisten (Lesen Sie hier, wie Sie erste Hilfe im Büro leisten). Prüfen Sie, ob der Verletzte Hilfe benötigt. Sind Sie selbst verletzt, wenden Sie sich umgehend an den nächsten Kollegen, um versorgt zu werden. Der nächste Schritt ist, den Arbeitgeber sowie einen Arzt zu informieren, damit umgehend eine medizinische Untersuchung erfolgen kann.

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, wie sie reagieren sollen, wenn ein Kollege nicht mehr bei Bewusstsein ist – denn dann gerät man selbst schnell in Panik und kann seine Gedanken nicht mehr klar ordnen. Schließlich ist es oft nicht leicht zu erkennen, wie schwer jemand tatsächlich verletzt ist. Ist ein Kollege bewusstlos, sollten sich eine oder zwei Personen um den Verletzten kümmern und ihn beobachten, während ein dritter den Arzt und den Arbeitgeber verständigt. Wichtig: Der Verletzte darf in so einem Fall nicht alleine gelassen werden, bis der Arzt eintrifft, zudem sollte immer wieder die Atmung kontrolliert und versucht werden, die Person in die stabile Seitenlage zu bringen. Liegen starke Blutungen vor, dann binden Sie diese so gut es geht ab, bis der Verletzte professionell versorgt wird.


Wie wird ein Unfall im Büro richtig gemeldet?

Die Meldung an den Träger der Unfallversicherung muss innerhalb drei Tage nach dem Arbeitsunfall erfolgen. Es kann darüber hinaus für die spätere Berichterstattung hilfreich sein, wenn bei einem schweren Unfall mit dem Handy Fotos vom Unfallort und dem Schadenshergang gemacht werden. Diese Dokumentation darf natürlich erst erfolgen, sobald dem Verletzten Erste Hilfe geleistet oder dieser anderweitig betreut wird.

Handelt es sich vor Ort um eine erkennbare Gefahrenstelle – wie zum Beispiel um eine Ölschicht auf dem Boden – dann muss die Unfallstelle umgehend gesichert werden, damit sich das Geschehnis nicht wiederholen kann. Dafür können Warntafeln oder auch eine Sperrung des entsprechenden Bereiches sorgen.


Was leistet die Unfallversicherung?

Neben der ersten medizinischen Versorgung kommt die Unfallversicherung für eine Rehabilitation oder für Hilfsmittel zur Genesung auf. / Foto: Picture-Factory / fotolia.com
Neben der ersten medizinischen Versorgung kommt die Unfallversicherung für eine Rehabilitation oder für Hilfsmittel zur Genesung auf. / Foto: Picture-Factory / fotolia.com

Verletzt sich ein Arbeitnehmer im Büro, dann springt dafür die Versicherung ein, um eine medizinische Versorgung gewährleisten zu können. Diese Aufgabe wird allerdings nicht von den Krankenversicherungen, sondern von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen, die durch die Berufsgenossenschaften geregelt wird. Grundsätzlich handelt bei einem Arbeitsunfall also die entsprechende Berufsgenossenschaft, wobei die Haftung ausschließlich für Personenschäden gilt – Sachschäden sind dadurch nicht abgedeckt.

Neben der ersten medizinischen Versorgung kommt die Unfallversicherung noch für weitere Leistungen auf, wie beispielsweise für eine Rehabilitation oder für Hilfsmittel zur Genesung, wie einem Rollstuhl oder Krücken. Wenn es sich um schwerere Verletzungen handelt, deren Behandlung mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen wird, dann kommt die Versicherung auch nach dem Ablauf der Lohnfortzahlung für das sogenannte Verletztengeld auf.

Dies ist rund 80 % geringer als der Nettolohn. Sollte die volle Arbeitsleistung nach dem Ausheilen der Verletzung dennoch nicht wieder hergestellt werden können, dann kommt die Unfallversicherung auch für die Auszahlung einer lebenslangen Rente auf. Weiterhin leistet die zuständige Berufsgenossenschaft im Todesfall Sterbegeld bzw.Hinterbliebenengeld. Genaueres dazu können Arbeitnehmer und Arbeitgeber direkt bei der entsprechenden Unfallversicherung erfragen.


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