Bürounfall

Arbeitsunfälle sind leider auch ein Bestandteil der Büroarbeit. Und im Gegensatz zu berufsbedingten Erkrankungen handelt es sich bei Arbeitsunfällen um ein plötzlich eintretendes und von außen einwirkendes Ereignis.

Im heutigen Beitrag zeigen wir, was im Ernstfall zu tun ist, um schnell zu helfen.

Im Jahre 2014 ereigneten sich gemäß der Todesursachenstatistik bundesweit insgesamt 22.717 Unfälle mit tödlichem Ausgang. Dies entspricht prozentual ungefähr 0,03 Prozent der Wohnbevölkerung. Davon traten 971 Todesfälle durch Arbeitsunfälle ein, wovon sich 465 im Verkehrsbereich ereigneten. Bei circa 1,13 Millionen Arbeitsunfällen kam es zu Verletzungen, von denen 0,13 Millionen dem Verkehrsbereich zuzuordnen waren.

Bei Arbeitsunfällen wird in erster Linie daran gedacht, dass diese bei gefährlichen, sehr belastenden Arbeitsweisen im Rahmen der Berufsausübung stattfinden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Dachdeckerarbeiten
  • Bauarbeiten
  • Arbeiten mit Gefahrstoffen
  • Umgang mit gefährlichen Arbeitsgeräten wie Kettensägen
  • Einsätze von Polizei und Feuerwehr
  • Arbeiten mit extrem schweren körperlichen Belastungen

Als Ursachen der Arbeitsunfälle werden dabei häufig Stürze aus großer Höhe, Beeinträchtigungen durch Hitze, Giftstoffe und schweres Heben sowie körperliche Angriffe oder Schnittverletzungen vermutet.

Gefahren lauern allerdings auch im Büroalltag. Gemäß einer aktuellen Erhebung in der Schweiz passieren 55 Prozent aller Unfallereignisse während der Berufsausübung im Dienstleistungsbereich. Die Folgen sind häufig zwar nicht schwerwiegend, gleichwohl aber mit spürbaren Auswirkungen verbunden.

So betragen die notwendigen Leistungen durch die Unfallversicherungen jährlich fast 700.000 Franken. Der unfallbedingte Arbeitsausfall verursacht bei den Arbeitgebern ebenfalls hohe Kosten. Der volkswirtschaftliche Schaden liegt noch höher. In einigen Fällen bewirkt die Unfallfolge bei Arbeitnehmern sogar ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis. Gründe genug, dieses Phänomen einmal näher zu betrachten.

Arbeitsunfälle im Büro durch versteckte Gefahren und persönliche Nachlässigkeiten

Gefahr im Büro
Auch im Büro lauern Gefahren

ein Drittel aller Unfallereignisse in Büros erfolgen durch Stolpern, Ausrutschen, Stürzen und Umknicken aufgrund unterschiedlicher Ursachen.

Dabei kann zum einen die persönliche Verfassung zum Unfallzeitpunkt eine Rolle spielen. Zeitdruck und Hektik, unzureichendes Konzentrationsvermögen durch mangelnden Nachtschlaf, Sorgen oder Stress, Alkoholisierung sowie Mobilitätseinschränkungen durch Übergewicht können Unfälle verursachen.

Außerdem können die Rahmenbedingungen des Arbeitsplatzes unfallverursachende Erschwernisse aufweisen:

  • Unzureichende Beleuchtungsverhältnisse
  • Fehlende Treppengeländer
  • Unbefestigte Elektrokabel, die auf dem Boden oder höher verlaufen
  • Mangelnde Standsicherheit von Bürostühlen
  • Fehlen auffälliger Markierungen zum Hinweis auf die Stolpergefahr bei gefährlichen Schwellen und Stufen
  • Rutschige Bodenbeläge
  • Bewegungshindernisse durch sperrige Gegenstände
  • Hochstehende Kanten von Fußmatten, Teppichen und Bodenleisten
  • Schwer erkennbare Glastüren
  • Offenstehende Schubladen
  • Benutzung ungesicherter Aufstiegshilfen wie Drehstühle

Neben den häufigen Unfallereignissen durch Stolpern und Stürzen zählen zu den weiteren Unfallursachen Fehler beim Heben und Tragen, Stoßen an scharfen Ecken und Kanten oder unsachgemäßer Umgang mit Arbeitsutensilien wie Kugelschreiber. Bezogen auf den Wochentag passieren die häufigsten Unfälle montags.

Mögliche Unfallfolgen

Aufgrund eines Bürounfalls können die unterschiedlichsten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auftreten wie beispielsweise:

  • Prellungen und Blutergüsse
  • Schürfwunden und Schnittverletzungen
  • Knochenfrakturen
  • Zerrungen, Dehnungen und Risse von Bändern
  • Gehirnerschütterungen
  • Bandscheibenvorfälle
  • Offene Blutungen

Je nach Unfallursache, Alter und körperlicher Verfassung können die Folgen unterschiedlich stark ausgeprägt sein.

Auch außergewöhnliche Unfälle kommen vor. Dazu zählen explodierende Gasfedern, deren freigesetzte Gasmischung schussartig einen im Stuhlinnern befindlichen Bolzen befördern kann. Bei tragischen Einzelfällen kam es hierdurch bereits zu schwerwiegenden Verletzungen. Bei einem Spuckwettbewerb ist in den USA sogar ein angestellter aus dem Fenster gefallen.

Welcher Handlungsbedarf besteht bei Arbeitsunfällen im Büro?

Im Falle eines Bürounfalls können je nach Unfallfolge Sofortmaßnahmen der Ersten Hilfe notwendig sein. Außerdem sind zuständige Stellen oder Personen von dem Vorfall zeitnah in Kenntnis zu setzen.

Erste Hilfe leisten

Besonders problematisch ist die Situation, wenn der von dem Unfall Betroffene nicht bei Bewusstsein ist. Die bewusstlose Person kann bei bestehenden Unklarheiten nicht aufklären, wie der Unfall passiert ist und welche Beschwerden eingetreten sind. Schlimmer noch ist der Umstand, dass es sich um eine lebensbedrohende Auswirkung handeln kann.

Insofern ist umgehend ein Notarzt zu verständigen und bis zu seinem Eintreffen auf die Atmung zu achten und den Verunfallten in die stabile Seitenlage zu legen. Im Falle starker Blutungen müssen diese behelfsmäßig behandelt werden.

Außerdem müssen erreichbare Vorgesetzte von dem Vorfall umgehend in Kenntnis gesetzt werden, damit sich diese um die weiteren Schritte wie die Meldung an den Unfallversicherungsträger etc. kümmern können.

Unfall melden

Eine Meldung an den Unfallversicherungsträger muss innerhalb von drei Tagen nach dem Unfall erfolgen. Hilfreich könnte bei schweren Unfällen außerdem eine erste Dokumentation sein (Handyfoto). Bei einer erkennbaren Gefahrenstelle wie einem rutschigen Boden als unfallauslösendes Problem muss sichergestellt werden, dass dadurch keine weiteren Unfälle passieren.

Dies kann durch Warnhinweise oder Beseitigung der Gefahrenstelle erfolgen. Bestehende Betriebs- oder Dienstanweisungen mit Verhaltenshinweisen für Beschäftigte sind zu beachten.

Vorsorge- und Schutzmöglichkeiten

Zum Schutz vor betrieblichen oder behördlichen Bürounfällen und als Handlungsorientierung für Beschäftigte beim Eintritt von Unfallereignissen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses, sollte auf der Basis eines Sicherheitskonzeptes eine verbindliche Regelung geschaffen werden.

Dabei sind neben der Führung eines Betriebs oder einer Behörde auch die Personalstelle, Sicherheitsbeauftragte, Arbeitsschutzbeauftragte sowie die Personalvertretung und der Betriebsarzt gefordert. Regelmäßige örtliche Besichtigungen der unterschiedlichen Arbeitsbereiche mit anschließenden Ergebnisbesprechungen sind von sicherheitsrelevanter Bedeutung. Vorteilhaft ist eine Thematisierung der Unfallgefahren im Büroalltag im Rahmen von Betriebs- oder Dienstversammlungen.

Zu den Vorsorgemöglichkeiten zählen auch Betriebsvereinbarungen, die eine Förderung der sportlichen Ertüchtigung mit konkreten Angeboten enthalten. Ein betriebliches Gesundheitsmanagement kann durch eine Fülle von Einzelmaßnahmen bewirken, dass Beschäftigte durch eine Reduzierung des Körpergewichts, eine bessere Kondition und Beweglichkeit weniger sturzgefährdet sind.

Eine Möglichkeit, auf Gefahren hinzuweisen, sind Schilder mit schriftlichen Warnhinweisen oder eindeutigen Abbildungen. Aufgrund häufiger Unfallursachen in Büroräumen sollten folgende konkreten Verhaltenshinweise Berücksichtigung finden:

  • Nur sichere Aufstiegshilfen wie eine Trittleiter benutzen, keinesfalls den eigenen Drehstuhl
  • Besonders gefährliche Kanten, Ecken, Schwellen und Leisten deutlich markieren. Scharfe Ecken sollten nach Möglichkeit abgerundet oder abgeklebt werden
  • Vorschriftsmäßiges Heben und Tragen, vor allem mit geradem Rücken. Schwere Lasten sollten entweder zu zweit getragen oder per Transportmittel befördert werden
  • Gestelle sollten sicher an der Wand befestigt sein und besonders bei fehlender Stabilität nicht frei stehen. Das Lagern schwerer Gegenstände sollte in Gestellen möglichst bodennah erfolgen
  • Im Treppenbereich und engen Gängen dürfen keine Gegenstände abgestellt werden, die zur Stolperfalle werden könnten
  • Lose Kabel müssen entweder sicher befestigt oder in Kabelkanälen verstaut werden
  • Schubladen dürfen nicht länger als notwendig geöffnet bleiben
  • Schlecht sichtbare Klarglastüren durch Aufkleber oder sonstige Markierungen erkennbar machen
  • Treppen müssen mit Handläufen ausgestattet sein und über ausreichende Lichtverhältnisse verfügen. Die Treppenstufen sollten eine rutschhemmende Oberfläche haben
  • Fußböden dürfen nicht durch Feuchtigkeit, verbliebene Reinigungsmittel oder Verschmutzungen glatt sein. Während des notwendigen Reinigungsvorgangs sollte besondere Vorsicht gelten. Im Bedarfsfall sollten warnende Hinweisschilder gut sichtbar aufgestellt oder die Bereiche abgesperrt sein
  • Eine Platzierung von Grünpflanzen sollte nicht unmittelbar neben Elektrogeräten erfolgen, da diese beim erforderlichen Gießen getroffen werden könnten
  • Zur allgemeinen Gefahrenreduzierung sollten Büromöbel den ergonomischen Vorgaben entsprechen
  • Schränke sollten an der Wand befestigt werden um ein Umkippen zu vermeiden.

Fazit

Arbeitsunfälle passieren häufig auch im Büro, obwohl damit kaum gerechnet wird und das Gefahrenbewusstsein daher nicht besonders ausgeprägt ist. Eine große Gefahr stellt insofern auch die Alltagsroutine durch eine Verringerung der Gefahrensensibilität und damit auch der erforderlichen Wachsamkeit dar. Das zeigt insbesondere dieses Video:

Hier müssen die für den Arbeitsbereich unter dem Unfallschutzaspekt Verantwortlichen alle Möglichkeiten nutzen, um wirksame Vorbeugung zu erreichen.

Das umfasst auch das finanzielle Engagement. Eine spürbare Reduzierung der Arbeitsausfallzeiten aufgrund zurückgehender Unfallzahlen in Betrieben und Behörden belegt auch den finanziellen Vorteil kostenpflichtiger Präventionsmaßnahmen.

 

 


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