Mobbing am Arbeitsplatz ist heute eine der mit am meisten verbreitete Ursache für psychische und auch körperliche Erkrankungen. Schätzungen zufolge leiden allein in Deutschland mehr als eine Million Berufstätige unter Mobbing von Kollegen oder Vorgesetzten. Die Branche oder Unternehmensgröße spielt dabei keine Rolle.
Risikogruppen von Mobbing-Opfern
Laut Statistiken zählen zu den häufigsten betroffenen Personen, die unter Mobbing zu leiden haben, besonders ganz junge und auch ältere Mitarbeiter.
Bei den unter 25-Jährigen kann die Begeisterung über den ersten Job schnell nachlassen, wenn sie bereits so früh Opfer von Mobbing werden. In den meisten Fällen steht hier die negative Bewertung der fachlichen Arbeitsleistung im Vordergrund.
Bei den über 55-Jährigen wird nicht selten durch Arbeitsentzug die Kompetenz in Frage gestellt und so der Eindruck vermittelt, dass sie nicht mehr gebraucht werden.
Doch auch Frauen stehen in der Liste der Mobbing-Opfer ganz weit oben.
Ab wann ist es wirklich Mobbing
Wo genau hört schlechte Stimmung auf und wann fängt Mobbing an? Ein Streit zwischen Menschen kommt immer mal vor – auch im Berufsleben. Dieser Anlass dient nicht dazu, das Sympathiekonto zu erhöhen, jedoch zählt dies bei weitem noch nicht als Mobbing.
Folgende Merkmale müssen vorhanden sein, damit die Handlungen wirklich als Mobbing bezeichnet werden können:
- Ständige unberechtigte Kritik an der Arbeitsleistung
- Zuteilung von sinnlosen Aufgaben
- Soziale Isolierung
- Verleumdungen
- Gewaltandrohung
- Sexuelle Belästigungen
Mit entscheidend ist auch die zeitliche Dauer dieser Vorgänge. Von Mobbing betroffene Opfer werden nicht nur ab und zu, sondern systematisch und ständig mit diesen Dingen attackiert und eingeschüchtert.
Langfristige Folgen vermeiden
Lang anhaltenden Mobbing-Attacken haben für die Betroffenen oft starke Auswirkungen. Es kommt häufig zu den genannten Erkrankungen, die in manchen Fällen sogar zu einer Arbeitsunfähigkeit über Wochen hinaus beitragen.
Die häufigsten Krankheitsbilder sind hier aufgelistet:
- Nervosität
- Erschöpfung
- Schlafstörungen
- Mangelnde Konzentrationsfähigkeit
- Angstzustände
- Schlafstörungen
- Kopfschmerzen
- Magenschmerzen
- Erhöhte Medikamenteneinnahme
- Erhöhter Konsum von Alkohol
Nicht selten wirken sich die Folgen auch negativ auf das Privatleben, zum Beispiel in der Familie oder auf den Freundeskreis aus.
Es kann auch passieren, dass die eigene Karriere auf der Strecke bleibt und es somit zu finanziellen Einbußen kommt. In vielen Fällen sind es jedoch die o.g. gesundheitlichen Einschränkungen, die bis hin zu einer dauerhaften Erkrankung führen können.
Es kommt auch vor, dass Krankheiten nur vorgetäuscht werden, um auf diese Weise dem Ganzen zu entfliehen und sich von dem gefürchteten Arbeitsumfeld fernhalten zu können.
In ganz extremen Beispielen kann es jedoch auch aufgrund des lang anhaltenden Leidensweg zu einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit kommen, die dann zur Frührente führt.
Bossing – Die schlimmere Form von Mobbing
Mobbing von Kollegen ist schon recht schwer zu ertragen und zu verarbeiten. Mit einem starken Selbstbewusstsein kann man hier jedoch eigenständig den Riegel vorschieben.
Wenn es sich bei der mobbenden Person um den Chef handelt, ist die Lage weitaus schlimmer. Die regelmäßige Schikane durch einen Vorgesetzten ist leider keine Seltenheit und betrifft fast 40 Prozent der Fälle von Mobbing. Diese Variante des Mobbing durch eine Führungskraft wird auch als auch Bossing bezeichnet.
Dieses ist um so gravierender, da hier die Chancen sich zu wehren, deutlich schlechter stehen. Der mobbende Chef hat häufig ein großes Defizit in seiner eigenen Persönlichkeit und gleicht das damit aus, seinen Mitarbeiter zu schikanieren, zu demütigen und zu erniedrigen. Das ist seine Art des Ausgleichs, um die eigene Unsicherheit und mangelnde Führungsqualität zu verbergen.
Ein vom Bossing betroffenes Opfer sollte sich nicht scheuen, das Gespräch mit dem Chef zu suchen und ihm eindrücklich die eigenen Empfindungen zu schildern. Es kann durchaus passieren, dass der Vorgesetzte sein eigenes Fehlverhalten gar nicht so empfunden hat.
Im besten Fall sieht er es ein und wird sein Verhalten bessern. Wenn solch eine Aussprache jedoch keinen Erfolg zeigt, kann sich der gemobbte Mitarbeiter an den Betriebsrat wenden, oder eine andere Führungskraft mit einbeziehen.
Das Opfer sollte auf jeden Fall die Vorfälle und Angriffe schriftlich festhalten, betreffende E-Mails speichern oder sich zur Beweislage Zeugen suchen.
Eigene Maßnahmen ergreifen
Von ständigem Mobbing betroffene Menschen sind häufig mit der gesamten Situation vollkommen überfordert und neigen zu Kurzschlussreaktionen. Sie stellen sich schnell die Frage, ob sie nicht besser kündigen sollten.
Hier ist es empfehlenswert, die komplette Lage zuerst mal in Ruhe zu überdenken. In manchen Fällen besteht durchaus die Möglichkeit, die angespannte Lage durch ein Gespräch auf der Führungsebene aus der Welt zu schaffen.
Auch sollte man sich über das Für und Wider einer Kündigung – und vor allem über die Konsequenzen Gedanken machen. In der heutigen Zeit einen neuen Arbeitsplatz zu finden, ist nicht immer einfach.
Die Entscheidung für einen Verbleib am Arbeitsplatz oder eine Kündigung ist natürlich auch davon abhängig, in welcher Lebenssituation man sich gerade befindet.
Handelt es sich zum Beispiel um einen jungen Betroffenen, der vom Chef gemobbt wird, macht es durchaus Sinn, sich um einen anderen Arbeitsplatz zu bemühen, anstatt die Aussicht auf weiteren jahrelangen Psychoterror einfach hinzunehmen.
Steht derjenige jedoch kurz vor seiner Rente, ist es meist sinnvoller, auf einen Wechsel zu verzichten und durch andere Maßnahmen zu versuchen, die Situation zu entschärfen.
Das kann der Arbeitgeber gegen Mobbing tun
Das Betriebsklima wird durch Mobbing stark negativ beeinflusst und kann bis hin zum wirtschaftlichen Misserfolg des Unternehmens führen. Daher sollte die Führungskraft schnell reagieren, sobald sie von dem Mobbing Kenntnis erhält.
In erster Linie geht es dann darum, die entsprechende Situation erst einmal abzuwägen und richtig einzuschätzen. Gespräche mit dem Mobbing-Opfer können hier zur Aufklärung der Lage und der Ereignisse beitragen. Erst danach kann in einer offenen Konfrontation mit allen Parteien geklärt werden, welche Gründe vorliegen, die zu diesen Vorfällen geführt haben und entscheiden, was zu tun ist, um wieder ein friedliches Miteinander herzustellen.
Vorgesetzte oder Führungskräfte sind verpflichtet einzugreifen. Aufgrund ihrer arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht müssen sie den betroffenen Mitarbeiter Schutz bieten. Wenn sich dagegen der Angreifer jedoch als uneinsichtig erweist, kann der Vorgesetzte auch stärkere Konsequenzen ergreifen und notfalls durch Ermahnung, Abmahnung, oder sogar im schlimmsten Fall durch Kündigung gegen den entsprechenden Kollegen vorgehen.
Das Gesetz auf der Seite der Mobbing-Opfer
Ein spezielles Gesetz gegen Mobbing gibt es in Deutschland nicht. Trotzdem fällt Mobbing in die Rubrik der strafbaren Handlung und wird als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, welches durch das Grundgesetz geregelt ist, gewertet.
Stehen folgende Sachverhalte im Raum, kann durchaus eine Anzeige erstattet werden:
- Beleidigung
- Verleumdung
- Üble Nachrede
- Körperverletzung
Die jeweiligen Paragraphen sind im Strafgesetzbuch zu finden. Leider meiden einige Menschen den Gang zum Rechtsanwalt, da sie Angst davor haben, dass es dann noch schlimmer für sie wird. Dabei ist es oft hilfreicher, sich von einem erfahrenen Anwalt zumindest Rat zu holen, denn das muss ja nicht immer sofort zu einer Klageerhebung führen. Aufgrund der Schweigepflicht eines Rechtsanwaltes, erfährt auch niemand von diesem Weg der Hilfesuche.
Der Anwalt kann in jedem Falle vorab klären, ob sich die Person, die das Mobbing ausführt, überhaupt strafbar gemacht hat und ob ein Strafantrag dann auch Sinn macht.
Führt jedoch kein Weg an einer Klage gegen den Täter vorbei, wird man durch die fachliche Unterstützung eines Rechtsanwaltes auch während der Gerichtsverhandlungen kompetent vertreten.
Abschließend sei erwähnt, dass man nicht tatenlos die Mobbing-Attacken hinnehmen sollte. Egal ob es sich bei den Angreifern um Kollegen oder Vorgesetzte handelt. Zum Schutz der eigenen Gesundheit und zur Vermeidung weiterer negativer Folgen, ist ein aktives Handeln – je nach Lage und Situation – immer von Vorteil für die Betroffenen.
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