Wenn der Kollege klaut: Kommt es am Arbeitsplatz zu einem Diebstahlsdelikt, so stellt dieser einen schweren Vertrauensbruch für den Arbeitgeber dar. Das Entwenden von etwaigem Sacheigentum des Arbeitgebers zerrüttet jedoch nicht nur das Vertrauensverhältnis und die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern stellt zeitgleich einen Strafdelikt dar, der zur Anzeige gebracht und mit entsprechenden Konsequenzen bestraft werden kann.
Obwohl vermutlich jedem Arbeitnehmer klar ist, dass es sich bei einem Diebstahl in aller Regel nicht um einen Kavaliersdelikt handelt, treten derartige Vorfälle erschreckend häufig auf. Die Dunkelziffer dieser Taten scheint noch deutlich höher auszufallen, da viele Diebstähle am Arbeitsplatz unbemerkt bleiben und nicht aufgedeckt werden können. In diesem Beitrag möchten wir uns daher etwas genauer mit der Thematik „Diebstahl am Arbeitsplatz“ befassen.
Zudem möchten wir Ihnen erläutern, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie bemerken, dass einer ihrer Arbeitskollegen am Arbeitsplatz klaut und Ihnen eine angemessene Vorgehensweise für derart pikante Situationen mit auf den Weg geben, auf die Sie zurückgreifen können, wenn Sie von Diebstählen an ihrem Arbeitsplatz Kenntnis erlangen und den vermeintlichen Täter mit seiner Tat konfrontieren wollen.
Diebstahl am Arbeitsplatz
Wenn von einem Diebstahl am Arbeitsplatz gesprochen wird, handelt es sich bei dem gestohlen Gut nur selten um Geldbeträge. Stattdessen werden insbesondere in Büros oder Werkstätten häufig etwaige Verbrauchsmaterialien entwendet. Beliebtes Diebesgut ist hierbei:
- Papier
- Briefmarken
- Schreibwaren wie Kugelschreiber
- Lebensmittel
- Kaffeefilter
- und sogar Toilettenpapier
Der Grund dafür, dass Verbrauchswaren gern gestohlen werden, liegt auf der Hand: Sachgütern, die ständig verbraucht und somit auch regelmäßig ersetzt werden müssen, schenken die meisten Unternehmen nur wenig Aufmerksamkeit, sodass es schlicht unauffälliger ist, derartige Güter zu stehlen. Zudem ist es deutlich schwieriger den Überblick über die tatsächlich vorhandenen Mengen regelmäßig verbrauchter Güter zu behalten. Dies gelingt einem Unternehmen ausschließlich dann, wenn für jeden noch so kleinen und vermeintlich unbedeutenden Artikel eine strenge Liste geführt und eine konsequente Inventur durchgeführt wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Diebstahl eines Kugelschreibers oder einer Schraube am Arbeitsplatz tatsächlich jemandem auffällt, ist somit schwindend gering, die Verlockung, einmal etwas mitgehen zu lassen damit umso größer.
Der Großteil aller Arbeitnehmer, die an ihrem Arbeitsplatz etwas stehlen, tun dies jedoch meist ganz unbewusst und ohne jeglichen Vorsatz. Vielen Arbeitnehmer ist schlicht nicht bewusst, dass eine unerlaubte Mitnahme eines Bleistiftes aus dem Büro bereits einen Diebstahlsdelikt darstellt. Sie machen sich vorab meist keinerlei Gedanken über mögliche Konsequenzen ihres Handelns oder sehen in ihrem Verhalten schlicht keine unerlaubte Tat.
Diebstähle am Arbeitsplatz kommen weitaus häufiger vor, als tatsächlich bekannt ist. Dies hat seinen wesentlichen Grund darin, das kaum ein Arbeitnehmer auf frischer Tat ertappt wird und somit selten eindeutig feststellbar ist, wer der Übeltäter ist. Zudem finden Diebstähle jeglicher Art in aller Regel in großen Unternehmen statt, in denen eine Vielzahl von Arbeitnehmern beschäftigt wird. Für den Schuldigen hat dies den Vorteil, dass es, sollte ein Diebstahl überhaupt bemerkt werden, unzählige potenzielle Verdächtige gibt und es schier unmöglich scheint, den wahren Täter zu finden, sodass dem Unternehmen oftmals nicht anderes übrig bleibt, als den Diebstahl ungelöst abzuhaken und zum Tagesgeschehen zurückzukehren.
Richtiges Verhalten bei bemerktem Diebstahl
Grundsätzlich liegt es in der moralischen Pflicht eines jeden Menschen, eine Straftat zu melden oder aber bei dessen Aufklärung behilflich zu sein, wenn ihm dies möglich ist. Insbesondere bei kleineren Diebstählen am Arbeitsplatz ist das Handeln in einer solchen unangenehmen Situation jedoch häufig schwierig.
Wenn Sie merken, dass ein Kollege klaut, sitzen Sie wahrscheinlich in einer Art Zwickmühle. Auf der einen Seite wissen Sie, dass es richtig wäre, den Arbeitgeber über den Vorfall zu informieren, um beispielsweise künftige Diebstähle zu verhindern und Loyalität zu beweisen. Auf der anderen Seite möchten Sie ganz sicher kein Kollegenschwein sein, das andere beim Chef verpfeift und einen damit einhergehenden schlechten Ruf unter den übrigen Arbeitnehmern riskieren. Die richtige Vorgehensweise in einer solchen Situation zu finden, ist häufig äußerst kompliziert. Wir möchten Ihnen daher erläutern, wie Sie vorgehen können, wenn einer Ihrer Kollegen am Arbeitsplatz klaut.
Zunächst ist es für eine angemessene Vorgehensweise von erheblicher Bedeutung, ob Sie den Diebstahl mit eigenen Augen beobachten konnten, oder ob Sie lediglich einen Diebstahl vermuten, jedoch nicht sicher sind, ob Sie den Richtigen verdächtigen.
Hegen Sie den Verdacht, dass einer Ihrer Kollegen gestohlen hat oder dies vielleicht sogar regelmäßig tut, so sollten Sie sich bestenfalls zunächst vergewissern, ob Ihr Verdacht kein Schuss ins Blaue hinein ist, sondern wirklich zutreffend ist.
Da Sie sicher niemanden zu Unrecht beschuldigen möchten, ist es ratsam, den Verdächtigen eine Zeit lang genauer im Auge zu behalten, um Ihre Vermutungen ggf. bestätigen oder entkräften zu können. Erlangen Sie weitere Hinweise oder gar Beweise für einen Diebstahl, sollten Sie im nächsten Schritt das Gespräch mit dem Kollegen suchen und diesen auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen.
Bei geringfügigen Delikten ist dies stets die beste Möglichkeit und hat häufig die Folge, dass der Betroffene sich ertappt fühlt, sich schämt und künftig von derartigen Verhalten Abstand nimmt, ohne sofort mit Sanktionen durch den Arbeitgeber rechnen zu müssen. Ganz nach dem Motto „Jeder hat eine zweite Chance verdient“ sollten Sie Ihrem Kollegen die Option einräumen, Reue zu zeigen und sich künftig zu bessern.
Haben Sie einen Diebstahl unmittelbar beobachten können, ist es sinnvoll, den Schuldigen unverzüglich mit seiner Tat zu konfrontieren. Auf diese Weise hat der Schuldige die Gelegenheit, seinen Fehler einzugestehen, das Diebesgut zurückzulegen und weiteren unschönen Konsequenzen gerade noch aus dem Weg zu gehen. Lässt ein Kollege jedoch nicht mit sich reden, reagiert aggressiv oder weist die belegten Vorwürfe ausdrücklich zurück, so sollten Sie die Angelegenheit keinesfalls auf sich beruhen lassen, sondern Ihren Vorgesetzten über den Vorfall in Kenntnis setzen. Als Arbeitnehmer sind Sie Ihrem Arbeitgeber gegenüber in der Pflicht, derartige Delikte zu melden und sollten dies auch tun.
Unternehmen hingegen sollten auf Diebstahlsdelikte unbedingt reagieren, um ein klares Signal an alle übrigen Arbeitnehmer zu senden und die vorherrschende Unternehmenskultur deutlich zu machen. Täter sollten daher für Ihre Taten in jedem Fall zur Rechenschaft gezogen werden. Wie die jeweiligen Sanktionen aussehen, ist dem Unternehmen selbst überlassen. Sieht ein Unternehmen derartige Vorfälle zu locker und kehrt diese häufiger unter den Teppich, erweckt dies nach außen den Eindruck, als sei ein derartiges Verhalten völlig in Ordnung und kann künftiges Fehlverhalten anderer Arbeitnehmer noch begünstigen oder gar verstärken.
Das können Sie tun, wenn ein Kollege klaut
- Sicher sein, dass tatsächlich ein Diebstahl begangen wurde
- Den Kollegen darauf ansprechen / auf Tat hinweisen
- Sieht der Kollege seine Tat nicht ein oder reagiert sogar aggressiv, sollten Sie mit ihrem Vorgesetzten reden
Konsequenzen für den Täter
Ein aufgedeckter und bewiesener Diebstahl kann für den Schuldigen schwerwiegende Konsequenzen haben. So rechtfertigt ein Diebstahl am Arbeitsplatz beispielsweise eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers.
Hierbei spielt es rein rechtlich gesehen überhaupt keine Rolle, welchen finanziellen Wert die gestohlene Ware hat. Demnach ist es also möglich, dass ein Arbeitnehmer, der unerlaubt und unentgeltlich eine Briefmarke vom Arbeitsplatz entwendet hat, um diese für den privaten Gebrauch zu nutzen, im schlimmsten Fall mit dem sofortigen Verlust seines Arbeitsplatzes rechnen muss.
Neben einer Kündigung drohen dem schuldigen Arbeitnehmer jedoch auch strafrechtliche Konsequenzen, sollte das Unternehmen Anzeige bei der zuständigen Polizei erstatten. In den meisten Fällen sehen Arbeitgeber aufgrund des oftmals sehr geringen Werts des Diebesgut zwar von einer solchen Strafanzeige ab, dennoch wäre diese durch das Vorliegen einer Straftat durchaus begründet.
Etwas anders verhält es sich dann, wenn der Arbeitgeber lediglich einen Verdacht gegen einen speziellen Arbeitnehmer hegt, dieser jedoch noch nicht bestätigt ist oder nicht bestätigt werden kann. In einem solchen Fall ist der verdächtige Angestellte zunächst zu der ihm vorgeworfenen Tat anzuhören. Eine fristlose Kündigung, die allein auf einen Diebstahlsverdacht beruht, ist in der Regel unwirksam. Das bedeutet, dass der Sachverhalt zunächst aufgeklärt und dem Verdächtigen die Möglichkeit zur Äußerung und persönlichen Schilderung des Vorfalls gegeben werden muss, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden können. In einem solchen Fall bleibt dem Arbeitgeber jedoch weiterhin die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist zu kündigen.
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