Wer schwanger ist, sagt dies meist zuerst seinem Partner. Aber schon danach kommt die Frage: Wen informiere ich als nächstes und wann? Vor allem der Arbeitgeber scheint für manche Frauen wie eine große Herausforderung. Schließlich kommen auf ihn auf Grund der Schwangerschaft auch ein paar organisatorische Aufgaben zu. Wann und wie Sie Ihrem Chef am besten sagen, dass Sie schwanger sind, erfahren Sie in diesem Artikel.
Besonderer Kündigungsschutz in der Schwangerschaft
Zunächst einmal müssen Sie sich überhaupt keine Sorgen um Ihren Arbeitsplatz machen, wenn Sie schwanger sind. Für werdende Mütter gilt nämlich ein besonderer Kündigungsschutz, und zwar ab dem Beginn der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung. Dieser Kündigungsschutz ist im Mutterschutzgesetz geregelt und gilt auch während der gesamten Elternzeit, wenn Sie diese in Anspruch nehmen. Ihr Chef kann Ihnen während der Mutterschutz-Zeit also gar nicht kündigen, es sei denn, es liegt ein besonders schwerwiegender Fall vor und das Unternehmen muss beispielsweise Insolvenz anmelden.
Schwangerschaft während der Probezeit
Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen auch während der Probezeit besondere Rechte und Schutzmaßnahmen. Sobald eine Arbeitnehmerin ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informiert, ist dieser verpflichtet, ihre Gesundheit zu schützen und ihr Wohlbefinden zu gewährleisten.
Ansonsten gibt es keinerlei Ausnahmen vom Mutterschutz. Er gilt auch in der Probezeit und auch, wenn Sie Ihren Chef noch nicht von der Schwangerschaft informiert haben. Sie können die Schwangerschaft innerhalb von zwei Wochen nachmelden, wodurch die Kündigung Ihre Wirksamkeit verliert. Der Kündigungsschutz gilt sogar dann, wenn Sie selbst noch nichts von der Schwangerschaft wussten. In dem Fall müssen Sie den Arbeitgeber zwei Wochen, nachdem Sie selbst von der Schwangerschaft erfahren haben, in Kenntnis setzen, um sich nachträglich auf den Mutterschutz berufen zu können.
Der Mutterschutz gilt jedoch nur für angestellte Arbeitnehmerinnen. Für Freiberuflerinnen oder auch Organe der Gesellschaft (also zum Beispiel Geschäftsführerinnen) sieht das Gesetz keinen Mutterschutz vor. Auch, wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, gilt der Mutterschutz nur bis zum Ende des Vertrags. Dieser wird durch den besonderen Kündigungsschutz nicht automatisch verlängert.
Freistellung für medizinische Untersuchungen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, werdende Mütter für alle notwendigen Untersuchungen während der Schwangerschaft freizustellen. Ausgenommen sind lediglich Selbstzahler-Untersuchungen, die keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abdecken, wie z.B. bestimmte Organ-Ultraschalluntersuchungen. Diese Regelung zur Freistellung gilt sowohl für Arbeitnehmerinnen in der Probezeit als auch für diejenigen, die diese Phase bereits abgeschlossen haben.
Wann Sie Ihren Chef über die Schwangerschaft informieren sollten
Obwohl dazu normalerweise keine Pflicht besteht, ist es in den meisten Fällen sinnvoll, Ihren Chef so früh wie möglich über Ihre Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. Denn es kann sein, dass Sie auf Grund der Schwangerschaft häufiger krank oder einfach weniger belastbar sind. In dem Fall ist es gut, wenn der Arbeitgeber Bescheid weiß, woran es liegt. Er kann dann auch entsprechend andere Aufgaben für Sie finden, wenn das für Sie während der Schwangerschaft sinnvoll ist.
Außerdem ist es Ihrem Chef gegenüber fair, wenn Sie ihn früh informieren. Er hat so die Chance, rechtzeitig nach einer Vertretung für die Zeit des Mutterschutzes und Ihrer Elternzeit zu suchen. Wenn es eine Überschneidung mit Ihrer Vertretung gibt, haben Sie selbst noch die Möglichkeit, die Einarbeitung zu übernehmen, was für alle die beste Lösung ist.
Daneben gibt es auch Fälle, in denen Sie den Arbeitgeber rechtzeitig informieren müssen, weil zu Ihrer Tätigkeit Aufgaben gehören, die nicht mit dem Mutterschutz vereinbar sind. Der Gesetzgeber hat dies ebenfalls im Mutterschutzgesetz geregelt und etliche Tätigkeiten verboten.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Nachtarbeit
- körperlich anstrengende Aufgaben, bei denen man sich bücken oder schwer heben muss
- Arbeiten, bei denen die Schwangere besonderem Lärm, Staub, Hitze oder anderen Umwelteinflüssen ausgesetzt ist, die ihr oder dem Kind nicht gut bekommen
Dies gilt zusätzlich zur Schutzzeit von sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Geburt, in der der Arbeitgeber die (werdende) Mutter komplett freistellen muss. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Schutz-Regelungen zu beachten. Gibt es einen Betriebsrat, so ist er auch mitverantwortlich dafür, den Arbeitgeber auf seine Pflichten hinzuweisen.
Manche Frauen möchten den Arbeitgeber nicht zu früh informieren, weil sie Angst davor haben, nach einer möglichen Fehlgeburt den Fragen der Kolleginnen und Kollegen Rede und Antwort stehen zu müssen. Hierfür gibt es jedoch eine einfache Lösung: Bitten Sie Ihren Chef, niemandem etwas über die Schwangerschaft zu sagen, so lange Sie dies nicht tun. So können Sie selbst bestimmen, wann die übrige Belegschaft davon erfährt.
Gibt es einen offiziellen Arbeitsschutz-Beauftragten oder einen Betriebsrat im Unternehmen, so muss Ihr Arbeitgeber diese jedoch unterrichten, damit sie ihren Aufgaben nachkommen können. Solche offiziellen Positionen sind jedoch auch stets mit einer Schweigepflicht verbunden, so dass Sie sich keine Sorgen machen müssen, dass die Information doch über den Flurfunk in die Firma getragen wird.
Wie Sie Ihren Chef am besten über Ihre Schwangerschaft in Kenntnis setzen
Viele Frauen sind sehr nervös, wenn Sie Ihren Vorgesetzten über Ihre Schwangerschaft informieren müssen. Sie haben das Gefühl, den Chef und das Unternehmen im Stich zu lassen und etwas „beichten“ zu müssen. Dies ist aber nicht der Fall, und das sollten Sie sich vor dem Gespräch mit dem Chef klar machen.
Schwangerschaften gehören zum Leben einer Frau dazu, und im Allgemeinen sind Vorgesetzte ohnehin darauf eingestellt, dass Mitarbeiterinnen in einem bestimmten Alter Kinder bekommen. Insofern gibt es nichts, wofür Sie sich schämen oder weswegen Sie sich schlecht fühlen müssten.
Bitten Sie Ihren Chef einfach um ein kurzes Gespräch unter vier Augen. Am besten setzen Sie nicht mehr als fünfzehn Minuten an, denn gerade zu Beginn der Schwangerschaft gibt es noch gar nicht so viel zu klären. Machen Sie sich vor dem Gespräch Gedanken darüber, welche Informationen Sie geben wollen und welche Fragen Sie vielleicht haben.
Dinge, die Sie Ihrem Arbeitgeber sagen können, sind zum Beispiel:
- der erwartete Geburtstermin und der wahrscheinliche Beginn der Schutzzeit,
- Ihre aktuelle Einschätzung dazu, ob und wie lange Sie Elternzeit nehmen werden (dies können Sie aber später jederzeit ändern),
- Aufgaben, die Sie laut Ihrem Arzt nicht mehr übernehmen dürfen,
- mögliche andere Einschränkungen auf Grund der Schwangerschaft.
Im Gespräch selbst seien Sie selbstsicher und freundlich und informieren Sie Ihren Chef ganz sachlich über Ihre Schwangerschaft. Die meisten Chefs reagieren mit gemischten Gefühlen. Sie freuen sich einerseits für die Mitarbeiterin – schließlich baut man im Laufe der Zeit auf der Arbeit auche ine persönliche Bindung auf -, sehen andererseits aber einige Probleme für den Arbeitsalltag auf sich zukommen. Nehmen Sie eine nicht so überschwängliche Reaktion Ihres Chefs also nicht persönlich. Auch er oder sie ist nur ein Mensch und ist durch die Nachricht wahrscheinlich erst einmal überrascht.
Haben Sie keine gute Beziehung zu Ihrem Chef und machen sich Sorgen wegen des Gesprächs, können Sie auch eine Vertrauensperson bitten, daran teilzunehmen. Dies kann ein Kollege oder eine Kollegin sein, mit denen Sie sich gut verstehen, oder auch ein Mitglied des Betriebsrats.
Was Sie tun können, wenn das Mutterschutzgesetz in Ihrem Unternehmen nicht eingehalten wird
Die Regelungen aus dem Mutterschutzgesetz sind für Ihren Arbeitgeber verbindlich. Er muss sich daran halten, und dies können Sie notfalls auch gerichtlich durchsetzen lassen.
Bevor es jedoch dazu kommt, haben Sie noch einige andere Möglichkeiten. Zunächst einmal können Sie das Gespräch mit Ihrem Chef suchen. Manchen Vorgesetzten sind die Auflagen des Mutterschutzes nicht konkret bewusst, weil das Unternehmen beispielsweise sehr klein ist und es bisher nicht viele schwangere Mitarbeiterinnen gab. Ein einfacher Hinweis von Ihnen reicht dann meist aus, um dies zu heilen. Nutzen Sie die Chance, um Ihrem Arbeitgeber alle Informationen zu geben, die Sie selbst von Ihrem Frauenarzt erhalten haben.
Sollte Ihr Chef sich jedoch quer stellen und von Ihnen während der Schwangerschaft Dinge verlangen, die gegen den Mutterschutz verstoßen, können Sie auch zur Personalabteilung, zum Betriebsrat oder zum Arbeitsschutz gehen, sofern es diese in Ihrem Unternehmen gibt. Die Ansprechpartner dort sind dazu verpflichtet, Sie in Ihren Anliegen zu unterstützen. Vor allem der Betriebsrat kann Sie außerdem dazu beraten, welche Aufgaben der Mutterschutz verbietet und wo Sie entsprechende gesetzliche Regelungen finden. Er unterstützt Sie auch in einer möglichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber. Dies gehört zu den Pflichten des Betriebsrats und er würde pflichtwidrig handeln, wenn er Sie hier nicht unterstützen würde.
Ist Ihr Unternehmen zu klein oder kommen Sie auch an den genannten Stellen nicht weiter, hilft der Weg zum Anwalt. Manchmal reicht ein Schreiben mit entsprechendem Briefkopf, um den Arbeitgeber zur Vernunft zu bringen. Im Zweifel ist die Rechtslage aber sehr klar und der Anwalt kann Ihnen genau sagen, wie sich der Weg zum Gericht für Sie auswirken wird.
Fazit
Die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin stellt Arbeitgeber immer vor eine Herausforderung. Dies kann aber nie das Problem der Schwangeren sein. Wenn Sie also schwanger sind, brauchen Sie sich keine Sorgen darüber zu machen, welche beruflichen Konsequenzen dies für Sie hat. Informieren Sie Ihren Chef so früh und so sachlich wie möglich über Ihre Schwangerschaft und über Einschränkungen, denen Sie auf Grund des Mutterschutzes unterliegen. In den allermeisten Unternehmen funktioniert die weitere Zusammenarbeit genau so reibungslos wie vorher. Damit können Sie sich dann auch viel schöneren Dingen widmen: der Vorfreude auf Ihr Kind.
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Jasmin Pfeifer ist eine Expertin auf dem Gebiet der Büroplanung. Sie verfügt über ein umfangreiches Wissen und langjährige Erfahrung in diesem Fachgebiet. Besonders spezialisiert hat sie sich dabei auf Themen wie New Work und Brandschutz. Ihre fundierten Kenntnisse in diesen Bereichen machen sie zu einer gefragten Beraterin und Expertin für Unternehmen, die auf der Suche nach zukunftsorientierten und innovativen Konzepten für ihre Büros sind.