HELAU!!! Jeder Mensch weiß genau, was das bedeutet. Die Faschingszeit ist wieder da! Was bei vielen für Jubelstürme sorgt und eine eigene Jahreszeit einläutet, lässt andere wiederum völlig kalt und unberührt.
Fasching bzw. Karneval ist ein Phänomen, das die deutsche Gesellschaft in zwei Lager teilt. Entweder man liebt den Karneval oder man hasst ihn. Dieser Beitrag beschäftigt sich dabei mit einem ganz speziellen Bereich des Karnevals, nämlich mit der Faschingsfeierei während der Arbeitszeit bzw. in den deutschen Büros und Unternehmen. Denn Fasching ist ein kontroverses Thema, nicht nur wegen der ausgelassenen Stimmung, sondern auch wegen den zahlreichen Begleiterscheinungen, die dabei auftreten.
Dazu gehören natürlich die Kostümierung, der (oftmals übertriebene) Alkoholkonsum, der Umgang mit den Mitmenschen sowie auch rechtliche Angelegenheiten, die keinesfalls vernachlässigt werden sollten. Trotzdem scheinen viele deutsche Unternehmen weiterhin ihre Türen für die Faschingsfeiern zu öffnen, insbesondere was das Rheinland betrifft.
Doch was ist an Fasching im Betrieb und vor allem während der Arbeitszeiten erlaubt? Welche Kostüme sind okay? Wie muss ich mich gegenüber Kollegen verhalten, insbesondere gegenüber denen, die den Fasching nicht im gleichen Maße zelebrieren, wie man selbst? Darf ich meinem Chef die Krawatte abschneiden, was an Fasching zur Tradition zählt? Diese und noch weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet, damit Ihnen am Karneval kein Fauxpas auf Ihrem Arbeitsplatz unterläuft.
Keine Narrenfreiheit im Büro
Korken knallen, Bier fließt, die Leute gröhlen, singen, tanzen, lachen und feiern. Dem Spaß sind keine Grenzen gesetzt. Doch wo liegt die Grenze zwischen Spaß haben und dem Fauxpas, der Sie Ihre Karriere kosten könnte? Um diese Frage zu beantworten, sollte Ihnen zuerst eines bewusst sein: im Büro herrscht keinesfalls eine echte Narrenfreiheit, erst recht nicht während der Arbeitszeiten, auch wenn diese Grenze im Rheinland vielleicht in dem ein oder anderen Unternehmen etwas großzügiger ausgelegt wird.
Sie dürfen zwar Spaß haben, in einem ausgiebigen Exzess sollte die Party jedoch keinesfalls enden. Sie müssen sich immer vor Augen führen, dass Sie ein Angestellter sind und durch Ihren Vertrag gewisse Verpflichtungen und Verhaltensregeln eingegangen sind, die in bestimmten Fällen (auch in Ausnahmesituationen wie dem Karneval) gnadenlos gegen Sie verwendet werden können.
Auch sollten Sie ein gewisses Maß an Toleranz mitnehmen. Selbst wenn Sie der größte Karnevalsfan sind, sollten Sie wissen, dass Fasching nicht für jeden die gleiche Bedeutung hat und einige Ihrer Kollegen mit Sicherheit genervt von dem Drumherum sind. Daher heißt es in erster Linie: respektieren Sie das Verhalten und die Einstellung Ihrer Kollegen und behandeln Sie diese auch dementsprechend!
Faschings-Knigge
Was ist an Fasching dann überhaupt erlaubt? Wie soll Stimmung aufkommen, wenn man gleich dem Arbeitsrecht gegenübersteht und mit Abmahnung bzw. Kündigung im Hinterkopf an die Feier herangehen soll? Keine Sorge, da können wir Sie beruhigen. Denn es ist nicht so, dass Sie Ihrer Karnevalsstimmung gar keinen Lauf lassen dürfen.
Was zum Beispiel erlaubt ist, ist eine Verkleidung! Das A und O des Faschings ist das Kostüm, das steht wohl außer Frage. Sie sind lustig, heitern die Stimmung auf und bringen ein gewisses Maß an Witz mit, das zu Fasching einfach dazugehört. Sie sollten nur darauf achten, dass Ihr Kostüm keine Anspielungen auf eine oder mehrere Ihrer Kollegen ist, denn in dieser Situation könnte das für Sie bereits der erste größere Fauxpas sein und im Kollegenkreis für schlechte Stimmung sorgen.
Auch eine zu offene Kleidung, so sexy sie auch sein mag, hat nicht die besten Auswirkungen auf Ihren weiteren Karriereweg in Ihrem Unternehmen. Also: Halten Sie sich zurück! Eine klassische und lustige Verkleidung wird niemanden verärgern, und auch damit lässt sich ausreichend Spaß haben.
Sie dürfen selbstverständlich auch Singen und Schunkeln, solange Sie die Faschingsmuffel in Ihrem Team dabei nicht provozieren oder allzu sehr aus ihrer Ruhe bringen. Sogar Luftschlangen und Konfetti, ebenfalls ein grundlegender Bestandteil des Karnevals, sind erlaubt, jedoch sollten Sie danach auch dazu bereit sein, den von Ihnen verursachten Müll auch wieder zu bereinigen.
Zu Fasching gehört natürlich auch Lachen. Zum Lachen wiederum gehören auch Witze. Selbstverständlich ist es Ihnen auch an Fasching erlaubt, Witze zu reißen! Humor und Kalauer sind Teil des Karnevals, niemand will sich hierbei als nervige Spaßbremse entpuppen. Allerdings sollten die Witze niemals zu privat werden, anstößige Themen enthalten oder gar sexuelle Anspielungen beinhalten.
Passiert dies, können Sie sich schnell Ärger mit dem AGG, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz einhandeln. Denn die oftmals umherschwirrenden Themen rund um den Begriff sexuelle Nötigung haben für vielerlei arbeitsrechtliche Streite gesorgt. Hierbei ist also ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl nötig. Doch wir sind uns sicher, dass Sie auch ohne provozierende Themen witzig sein können!
Wo wir vorher schon mal das Thema Gröhlen hatten: Natürlich ist dies auch erlaubt, Mitgröhlen gehört am Karneval sogar zum guten Ton und zeigt, dass Sie keine Spaßbremse sind! Lassen Sie sich also durchaus mal zu dem ein oder anderen „Helau!“ oder „Alaaf!“ hinreißen, Ihnen drohen dadurch keine Folgen.
Nun zu einem der kompliziertesten Themen am Karneval. Wer kennt es nicht? Man hat mehrere Tage in einem eher luftigeren Kostüm durchgefeiert und dies trotz der Minustemperaturen, die so eine Faschingszeit nun mal leider so mit sich bringt. Das Immunsystem ist am Ende und man wird krank. Doch auch hier heißt es: Keine Sorge! Sie müssen vielleicht den ein oder anderen blöden Spruch nach Ihrer Genesung einstecken und auch der Chef wird darüber nicht wirklich erfreut sein, allerdings drohen Ihnen zumindest in arbeitsrechtlicher Sicht keine weiteren Folgen. Denn eine Erkrankung durch den Aufenthalt an kalter Luft fällt laut Arbeitsrecht unter den Begriff der „unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit“. Also fürchten Sie sich nicht allzu sehr vor dem Gang zum Arzt, krank sind Sie Ihrem Unternehmen oftmals auch keine große Hilfe.
Das sollten Sie lieber nicht tun
Wo liegt sie also nun, die vorher zitierte Grenze? Ganz genau definiert kann diese wohl nie definiert werden, da die Regeln an Fasching von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich ausgelegt und definiert werden. Was Sie allerdings bereits in eine unangenehme Lage bringen kann, ist das traditionelle Abschneiden der Krawatte. So komisch dies klingen mag, basiert diese Behauptung sogar auf einer rechtlichen Grundlage.
Schneiden Sie Ihrem Chef die Krawatte ohne vorherige Einwilligung ab, fällt dies in erster Linie in den Bereich von Eigentumsverletzung und Schadensersatzforderungen! Falls Sie dies nicht glauben wollen, versichern Sie sich ruhig in weiteren Beiträgen, denn zu diesem Thema gibt es bereits mehrere rechtskräftige Fälle. Auch die Polonaise während der Arbeitszeit kann für Sie Folgen haben, die Sie mit Sicherheit gerne vermeiden wollen. Denn rechtlich gesehen haben Sie durch Ihren Arbeitsvertrag die Verpflichtung, Ihrem Arbeitgeber Ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Nun die Frage an Sie: Wer kann während einer Polonaise wirklich arbeiten? Die Polonaise fällt daher klar in den Bereich des Privatvergnügens und hat – zumindest während der Arbeitszeit – im Büro leider nichts verloren.
Ist Ihr Chef dann auch noch ein wahrer Faschingsmuffel, kann dies sogar zu wirklich unlustigen Konsequenzen wie einer Abmahnung führen. Von daher sollten Sie, falls Sie wirklich nicht auf die Polonaise mit Ihren Kollegen verzichten wollen, vorher um Erlaubnis fragen.
Ein Thema, das während des Karnevals oft für Probleme sorgt sind die sogenannten „Bützchen“, kleine Küsschen auf die Wange. Kurz zu diesem Thema: Lassen Sie es, wenn es unangemessen ist oder fragen Sie zuvor!
Das vermutlich größte Thema an Fasching ist der Alkohol. Sind Sie im Büro, läuft die Faschingsparty offiziell als Firmenfeier, d.h. dass Sie bei Fehlverhalten auch arbeitsrechtlich belangt werden können! Während der Arbeitszeit ist Alkoholkonsum sogar ein schwerwiegender Pflichtverstoß und kann von einer Abmahnung bis hin zur Kündigung jegliche Konsequenzen für Sie haben! Selbst wenn Sie am Aschermittwoch mit Restalkohol erscheinen, kann Ihr Chef Sie ohne rechtliche Bedenken nach Hause schicken und dies ohne Bezahlung!
Falls Sie jetzt jedoch denken, dass Sie dann besser daheim bleiben und Ihre Kollegen dann schon wissen, wieso Sie nicht kommen, irren Sie sich noch mehr. Frei Machen – und zwar nicht im Sinne von Ausziehen (wobei dies auch ein Fauxpas wäre) – beruht auf keinerlei rechtlicher Basis und ist von Gesetz aus verboten! Sonderurlaub (wenn auch unbezahlt) ist zwar möglich, muss jedoch unbedingt vorher mit Ihrem Chef abgeklärt werden, ansonsten zählt Ihr Fernbleiben offiziell und rechtlich gesehen als Arbeitsverweigerung!
Fazit
Grundsätzlich sei gesagt: Genießen Sie den Karneval in Ihrem Büro mit etwas Vorsicht. Halten Sie sich an die grundsätzlichsten Regeln, ohne sich dabei als vollkommene Spaßbremse zu erweisen, werden Sie keine rechtlichen Folgen erwarten müssen oder Ihr Standing bei den Kollegen verlieren. In diesem Sinne: Hellau und Alaaf!
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Stephan Forstmann stammt ursprünglich aus dem schönen Dresden und ist seit 2009 ein fester Bestandteil im Redaktionsteam von Büromöbel Experte. Stephan arbeitet seit 2013 im Home-Office und ist seitdem zu einem Experten auf diesem Feld geworden. Er gibt seine Erfahrungen, Tipps und Best-Practices in Form von Tutorials und Artikeln im Ratgeber von Büromöbel Experte weiter. Neben dem Thema Home-Office beschäftigt er sich täglich mit dem Thema gesunde Büroarbeit und Ergonomie.
So arbeitet er im Home Office: Stephan arbeitet an einem höhenverstellbaren Schreibtisch mit zwei Monitoren. Statt eines Desktop-PCs nutzt er einen Laptop mit einer Docking Station. Da er Kabel auf dem Schreibtisch hasst, nutzt er kabellose Eingabegeräte in seinem Home Office.
Stephan ist zudem auch als Berufsfotograf tätig und gibt neben Fotokursen auch auf seinem privaten Blog viele Tipps für Fotografie-Anfänger und fortgeschrittene Fotografen weiter