Geldwerter Vorteil - Definition, steuerliche Behandlung und Ausnahmen von der Besteuerung

Geldwerter Vorteil – was ist das? – Ein geldwerter Vorteil ist die Leistung eines Arbeitgebers an seinen Mitarbeiter, die dieser zusätzlich zu seinem arbeitsvertraglich vereinbarten Gehalt bezieht. Ein geldwerter Vorteil wird nie in Geld ausbezahlt.

Die Sondervergütung kann in einer Dienstleistung oder in einer Sachleistung bestehen. Als Dienstleistung gewährt ein Arbeitgeber z.B. einen geldwerten Vorteil, indem er Essens- oder Warengutscheine an seine Mitarbeiter ausgibt. Als Sachleistung wird ein geldwerter Vorteil behandelt, wenn der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter z.B. einen Firmenwagen zur Verfügung stellt.

Die Besteuerung des geldwerten Vorteils weicht von der regulären Regelung – wie z.B. beim Arbeitslohn – ab, da ein Arbeitnehmer oft weniger Steuern zahlen muss und die Gewährung der Sonderleistung in einigen Fällen komplett steuerfrei ist. Aus diesem Grund vereinbaren Arbeitgeber häufig statt einer Gehaltserhöhung des geldwerten Vorteils.

Arbeitgeber können auch einen positiven Effekt für sich verbuchen. Dadurch, dass sie ihrem Mitarbeiter z.B. einen Firmenwagen zur Verfügung stellen, können sie diesen langfristig an ihr Unternehmen binden.

Welche Arbeitgeberzuwendungen zählen zum geldwerten Vorteil?

Folgende Leistungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter werden als steuerlich als geldwerter Vorteil behandelt:

Firmenwagen

Darf der Arbeitnehmer einen Firmenwagen nicht nur für betriebliche Fahrten, sondern auch für private Zwecke, nutzen, gewährt der Arbeitgeber ihm einen geldwerten Vorteil. Die private Nutzung geht über die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte hinaus. So kann der Mitarbeiter z.B. auch mit dem Pkw in Urlaub fahren. Nachteilig ist, dass der Arbeitnehmer diesen geldwerten Vorteil versteuern muss.

Geschenke an Arbeitnehmer

Das Finanzamt wertet auch das Geschenk eines Arbeitgebers an seinen Mitarbeiter als geldwerten Vorteil. Den Wert dieses Geschenks muss der Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem Gehalt versteuern.

Geschenke an Arbeitnehmer aus bestimmten Anlässen sind von dieser Regelung ausgenommen. Macht der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer anlässlich eines Geburtstages oder einer Hochzeit ein Geschenk von 50 Euro, liegt kein geldwerter Vorteil vor.

Arbeitgeberdarlehen

Gewährt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein Darlehen, besteht der Vorteil in der Regel darin, dass die Zinsen oft unter dem Betrag liegen, den eine Bank verlangen würden. Bei der Vereinbarung des Darlehens sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber darauf achten, dass die Zinsen nicht unter dem Zinssatz liegen, der marktüblich ist. In diesem Fall sieht das Finanzamt ein Arbeitgeberdarlehen als geldwerten Vorteil an.

Warengutscheine

Gibt ein Arbeitgeber Gutscheine (Essens- Tank oder Warengutscheine) an seine Mitarbeiter aus, handelt es steuerlich um einen Sachbezug, der einen geldwerten Vorteil darstellt. Dieser geldwerte Vorteil unterliegt der Besteuerung.

Welche Arbeitgeberleistungen werden nicht als geldwerter Vorteil behandelt?

Zu den Sachleistungen, die nicht wie ein geldwerter Vorteil behandelt werden, gehören die folgenden Arbeitgeberzuwendungen:

Diensthandy

Führt ein Arbeitnehmer mit seinem Diensthandy auch private Gespräche, handelt es sich nicht um einen geldwerten Vorteil. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer die nicht betriebliche Nutzung des Diensthandys nicht versteuern muss.

Firmenlaptop

Nimmt ein Arbeitnehmer mit Zustimmung seines Arbeitgebers den firmeneigenen Laptop mit nach Hause und nutzt ihn dort privat, handelt es sich ebenfalls nicht um einen geldwerten Vorteil. Es gilt die gleiche Regelung wie beim Diensthandy. Das Finanzamt wird den Arbeitnehmer nicht in Regress nehmen.

Wie wird ein geldwerter Vorteil besteuert?

Geldwerter Vorteil - Definition, steuerliche Behandlung und Ausnahmen von der Besteuerung
Geldwerte Vorteile müssen in der Regel versteuert werden.
Stellt ein Arbeitgeber dem Mitarbeiter einen Firmenwagen auch für private Zwecke zur Verfügung, muss der Arbeitnehmer diese Zuwendung als geldwerten Vorteil besteuern. Diese Besteuerung wird anders behandelt als z.B. die Versteuerung eines Arbeitgebergeschenks oder eines Gutscheins.

Für die Besteuerung der Privatnutzung eines Firmenwagens als geldwerten Vorteil gibt es zwei Möglichkeiten:

Entweder wird die Fahrtenbuchmethode angewendet. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer ein chronologisch und lückenlos alle Fahrten aufführen, die er mit dem Wagen unternimmt. Diese Regelung ist zwingend anzuwenden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % privat genutzt wird.

Bei einer privaten Nutzung unter 50 % kann der Arbeitnehmer zwischen der Fahrtenbuchmethode und der 1 % Regelung wählen. Bei der 1 %-regelung wird als geldwerter Vorteil pauschal 1 % des Bruttolistenpreises angesetzt. Hierbei handelt es sich um den Verkaufspreis, den der Wagen als Neufahrzeug kosten würde.

Nutzt der Arbeitnehmer das Fahrzeug, um nach Feierabend damit nach Hause zu fahren, werden zusätzlich 0,03 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil für jeden gefahrenen Kilometer angesetzt.

In welchen Fällen wird ein geldwerter Vorteil nicht besteuert?

Essens- und Warengutscheine stellen aus steuerlicher Sicht einen Sachbezug dar. Diese Sachbezüge werden steuerlich ebenfalls als geldwerter Vorteil angesehen. Anders als bei der Überlassung eines Firmenwagens orientiert sich die Besteuerung aber nach den sogenannten Sachbezugswerten. Hierbei müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die folgenden Grundsätze beachten:

  • Zahlt der Arbeitnehmer seine Mahlzeit selbst, entsteht kein geldwerter Vorteil.
  • Übernimmt der Arbeitnehmer nur einen Teil des Sachbezugswerts, ermittelt sich der geldwerte Vorteil aus der Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag und dem Sachbezugswert.
  • Zahlt der Arbeitnehmer nichts hinzu, entspricht der geldwerte Vorteil der Höhe des sachbezugswert. Diesen muss der Arbeitnehmer voll versteuern.
  • Um den Arbeitnehmer finanziell zu entlasten, können er und sein Chef vereinbaren, dass der geldwerte Vorteil aus einem Essensgutschein mit 25 % pauschal vom Arbeitgeber übernommen wird.

Auch Tankgutscheine stellen einen Sachbezug dar. Hier gilt jedoch eine andere steuerliche Regelung. In § 8 Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) ist festgeschrieben, dass der geldwerte Vorteil nicht besteuert wird, wenn der monatliche Sachbezug insgesamt unter 44 Euro liegt. Tankt ein Arbeitnehmer z. B. nur für 40 Euro im Monat, brauch der Arbeitnehmer diesen geldwerten Vorteil nicht zu versteuern.

Die Freigrenze von 44 Euro kommt auch zum Tragen, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Geschenk macht, dessen Wert unter der Grenze liegt.

Zu beachten ist, dass es sich bei dieser Regelung um eine Freigrenze handelt. Die Freigrenze unterscheidet sich vom Freibetrag. Wird sie überschritten, muss der komplette Betrag versteuert werden. Erhält ein Arbeitnehmer in einem Monat z.B. zwei Geschenke, die jeweils 25 Euro gekostet haben, beträgt der Wert des geldwerten Vorteils insgesamt 50 Euro.

Von der Freigrenze muss der Freibetrag abgegrenzt werden. Der Freibetrag kommt bei Rabatten und Vergünstigungen zum Tragen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einräumt.

Stand 2020 kann der Arbeitnehmer einen jährlichen Rabattfreibetrag von 1.080 Euro in Anspruch nehmen, wenn er Waren des Unternehmens kauft oder Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Ein Beispiel hierfür ist der Personaleinkauf in der Weihnachtszeit.

Fazit Geldwerter Vorteil

Um die steuerliche Belastung einer Gehaltserhöhung im Rahmen zu halten, vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig die Gewährung eines geldwerten Vorteils. Dieser besteht in einer Leistung des Arbeitgebers, die er über den vertraglich vereinbarten Arbeitslohn hinaus gewährt. Als geldwerter Vorteil kommen z.B. die Überlassung eines Firmenwagens, Geschenke an die Mitarbeiter oder auch ein Arbeitgeberdarlehen in Betracht.

Vorteilhaft ist es, dass die private Nutzung eines Diensthandys oder eines Firmenlaptops von der Finanzbehörde nicht als geldwerter Vorteil angesehen wird.

Hinsichtlich der Besteuerung eines geldwerten Vorteils muss das Folgende beachtet werden. Bei der Überlassung eines Fahrzeugs kann der geldwerte Vorteil durch die Fahrtenbuchmethode oder die 1 %-regelung ermittelt werden. Bei der Ausgabe von Essensgutscheinen kann die steuerliche Belastung des Arbeitnehmers dadurch vermieden werden, dass der Arbeitgeber den Sachbezug pauschal mit 25 % versteuert.

Gibt ein Arbeitgeber Tankgutscheine an seine Mitarbeiter aus, lässt sich die Besteuerung des geldwerten Vorteils dadurch vermeiden, dass die Freigrenze von 44 Euro nicht überschritten wird.


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