Sollte sich ein Unfall im Büro ereignen, ist es wichtig dem Arbeitnehmer umgehend medizinische Versorgung zur Seite zu stellen. / Foto: M.Dörr & M.Frommherz / fotolia.com

Bürounfälle gehören leider zum Berufsalltag dazu. Wenn ein Kollege stürzt oder plötzlich ein akutes gesundheitliches Problem auftritt, muss die Belegschaft wissen, was zu tun ist. Denn jeder ist gesetzlich verpflichtet, im Notfall zu helfen.

Wer den Führerschein gemacht hat, musste einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Im Laufe der Jahre hat sich das Wissen um das richtige Eingreifen im Notfall jedoch bei den meisten verflüchtigt. Wie reagiert man konsequent bei einem Unfall im Büro und wie lassen sich potenzielle Gefahrenquellen bereits im Vorfeld ausschalten?


Erste Hilfe im Büro

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Auf jeden Unfall muss richtig reagiert werden / Foto: Gino Santa Maria / fotolia.com

Bis der Betriebsarzt oder der Rettungswagen eintrifft, muss jeder Mitarbeiter in der Lage sein, dem Kollegen in Not beizustehen. Medizinische Laien sollten nicht den Alleingang wagen, die Notrufnummer 112 oder 110 ist umgehend zu wählen. Lebenswichtige Funktionen des Verunfallten sind ständig zu kontrollieren, bei Bewusstlosigkeit ist die stabile Seitenlage anzuwenden.

Stabile Seitenlage: Anleitung

  • Der Helfer kniet sich neben den Verunglückten und winkelt den Arm der ihm zugewandten Körperseite nach oben ab.
  • Auf der weiter entfernten Körperseite wird der Arm vollständig über den Brustkorb gelegt und das Bein angewinkelt.
  • Von diesem angewinkelten Bein aus wird die betroffene Person an den Helfer herangezogen und rollt auf die Seite.
  • Dann wird der Kopf überstreckt und der Mund geöffnet, damit ein Ersticken verhindert wird.
  • Anschließend wird über den Verunglückten eine Decke ausgebreitet.
  • Auch bei Bewusstlosigkeit ist es wichtig, mit dem Verunfallten zu sprechen und Fürsorge zu zeigen.

Wiederbeleben

Wenn die Atmung aussetzt und die Haut schon bläulich oder blassgrau ist, müssen sofort Herzdruckmassage und Wiederbelebung erfolgen. Hierzu wird mit den Händen etwa dreißig Mal auf die Mitte des Brustkorbs gedrückt. Idealerweise im Rhythmus zum BeeGees Song „Staying alive“. Danach erfolgen zwei Mund-zu-Mund-Beatmungen oder Mund-zu-Nase-Beatmungen.

Gelenkverletzungen und Verstauchungen

Das verletzte Körperteil sollte ruhiggestellt und geschont werden. Eisbeutel oder kalte Kompressen wirken schmerzstillend. Ein Kompressionsverband aus dem Erste-Hilfe-Kasten kann das Kühlmittel fixieren und wirkt entlastend. Ist die Verletzung am Bein, sollte dieses hochgelagert werden, damit die innere Blutstillung unterstützt wird.

Stromschlag

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Die Gefahrenquelle sollte sofort außer Betrieb gesetzt werden. / Foto: Love the wind / fotolia.com

Zeigt ein Kollege Symptome eines Stromschlages, ist die Gefahrenquelle sofort außer Betrieb zu setzen. Gibt es Brandwunden, sind diese keimfrei zu bedecken. Bei Bewusstlosigkeit ist die stabile Seitenlage angebracht.

Knochenbrüche

Bewegungen sind zu vermeiden und dem Verunglückten ist beizustehen, eine für ihn bequeme Schonhaltung einzunehmen. Die Bruchstelle sollte mit Decken oder Tüchern abgepolstert werden, um Erschütterungen zu vermeiden. Geschlossene Brüche können gekühlt, offene Brüche müssen keimfrei abgedeckt werden.

Verbrennungen und Verbrühungen

Kleine Verbrennungen können unter kalten, fließenden Leitungswasser gekühlt werden. Ist der Verunfallte großflächig verbrannt, darf aufgrund des Risikos einer Unterkühlung keine Kühlung durchgeführt werden, denn das würde den Kreislauf zusätzlich belasten. Eine Decke sollte über den Betroffenen gebreitet werden. Die Brandwunde ist locker und keimfrei abzudecken. Am Körper klebende Kleidung darf nicht entfernt werden.

Erstickungsanfälle

Hat sich der Kollege verschluckt und bekommt keine Luft mehr, hilft eine Aufforderung zum Husten oder fünf Schläge zwischen die Schulterblätter. Reicht das nicht aus, ist der Notruf sofort zu wählen. Droht eine Erstickung, stellt sich der Helfer hinter den Kollegen und umfasst seinen Bauch mit den Armen. Die geballte Faust wird nun unterhalb des Brustbeins platziert. Die andere Hand umfasst die Faust und zieht diese fünf Mal kräftig nach hinten. Diese Oberbauchkompression ist im Wechsel mit Schlägen auf die Schulterblätter durchzuführen, bis der Notruf eintrifft.

Auch Insektenstiche im Mundraum können Erstickungsanfälle auslösen. Wenn der Betroffene noch schlucken kann, helfen Eiswürfel oder Speiseeis beim Abschwellen.

Vergiftungen

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Informieren Sie bei einer Vergiftung sofort die Giftnotrufzentrale / Foto: Taras_Muroslavovuch / fotolia.com

Vergiftungen im Büro sind gar nicht so selten. Wie schnell wird ein in eine leere Wasserflasche abgefülltes Düngemittel für die Zimmerpalme mit einem Getränk verwechselt? Hier ist sofort die Giftnotrufzentrale zu verständigen und deren Anweisungen zu befolgen.

Möchte der Verunfallte erbrechen, ist Hilfestellung zu leisten. Erbrechen sollte jedoch nicht bewusst herbeigeführt werden. Wenn die Substanz nicht bekannt ist, sollte Erbrochenes für den Rettungsdienst zur Analyse sichergestellt werden. Bei Bewusstlosigkeit ist die stabile Seitenlage angemessen.

Zuckerschock

Ein Zuckerschock gehört mittlerweile zu häufigen Notfällen am Arbeitsplatz und nicht nur Diabetiker sind davon betroffen. Auch ein gesunder Mensch kann unter Stress einen Zuckerschock erleiden. Typische Anzeichen sind Schwindel und kalter Schweiß. Der Betroffene sackt immer mehr in sich zusammen, Bewusstlosigkeit und sogar Atemstillstand können drohen. Bei den allerersten Anzeichen hilft es, den Kollegen zum Essen zu animieren oder ein Zuckerstück zu reichen. Bei Bewusstlosigkeit ist der Arzt zu verständigen und bis zu dessen Eintreffen die stabile Seitenlage anzuwenden.

Herzanfall und Herzinfarkt

Auch hierbei handelt es sich um typische Stresskrankheiten. Atemnot tritt im Verein mit Todesangst auf und Schmerzen entstehen meistens im Bereich von Schultern, Oberbauch, aber auch dem Kiefer. Der Helfer sollte auf den Kollegen beruhigend einreden, Hemd und Krawatte bei Bedarf lockern und zu einer aufrechten Haltung des Oberkörpers animieren, bis der Notarzt eintrifft.

Kreislaufkollaps

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Probleme mit dem Kreislauf können zu einem Kreislaufkollaps führen. / Foto: prachid / fotolia.com

Ein Kollaps ist ein kurzfristig auftretender Zustand der Bewusstlosigkeit. Oft klappt der betroffene Kollege in sich zusammen. Ersthelfer sollten der Person gut zureden, einengende Kleidungsstücke lockern und die Beine hochlegen. Zu sich kommen sollte langsam erfolgen.

Schlaganfall

Bei einem Schlaganfall ist schnelles Handeln angesagt, denn Blut-und Sauerstoffversorgung des Gehirns werden unterbrochen. Eine einseitige Lähmung oder spontan auftretendes Lallen ist ein ernst zu nehmendes Warnzeichen!

Der betroffene Kollege sollte durch gezielte Ansprache unbedingt bei Bewusstsein gehalten werden, bis der Notruf eintrifft und in bequemer Haltung mit erhöhtem Oberkörper gelagert werden. Aufregung ist zu vermeiden. Bei einseitiger Lähmung ist die stabile Seitenlage auf der gelähmten Seite empfehlenswert.


Ersthelfer und Betriebssanitäter

Der Gesetzgeber verlangt, dass in jedem Unternehmen mindestens ein, besser aber sogar mehrere ausgebildete Ersthelfer zur Verfügung stehen. Die genaue Anzahl der Ersthelfer ist abhängig von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer.

Bis 20 Angestellte muss ein Ersthelfer im Betrieb sein. Bei mehr als 20 Beschäftigten hängt die Anzahl der Ersthelfer von der Art des Unternehmens ab. Handelsunternehmen und in der Verwaltung tätige Firmen müssen eine Ersthelferquote von fünf Prozent aufweisen, sonstige mindestens zehn Prozent. Ab 1500 Angestellten muss ein eigener Betriebssanitäter zur Stelle sein.

Eine Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus einem neunstündigen Erste-Hilfe-Lehrgang mit neun Unterrichtseinheiten. Alle zwei Jahre müssen die Kenntnisse in einem Training aufgefrischt werden. Seit 2006 dürfen betriebliche Ersthelfer nur von geeigneten und anerkannten Stellen wie etwa dem Arbeitersamariterbund oder dem Roten Kreuz ausgebildet werden.

Wer Ersthelfer werden möchte, meldet das im Betrieb an. Das Unternehmen regelt dann alle weiteren Formalitäten und entsendet den Arbeitnehmer. Wer sich selbst anmeldet, benötigt eine Bescheinigung der Firma. Bei genügend Interessanten kann eine Ersthelferausbildung auch direkt im Betrieb stattfinden.


Häufigkeit von Bürounfällen

Ein gehäuftes Auftreten von Arbeitsunfällen erwartet man in gefährlichen Berufen wie Dachdecker, Bauarbeiter und bei Einsatzkräften der Polizei und der Feuerwehr. Fast die Hälfte aller Arbeitsunfälle ereignet sich jedoch im Dienstleistungssektor.

In Büros lauern Gefahren, die oft bagatellisiert werden. Stürze führen dabei mit fast einem Drittel aller Betriebsunfälle in Büros die Statistik an. Viele Unfälle resultieren aber auch aus unsachgemäßem Heben und Tragen.

Im Jahr 2014 ereigneten sich in Deutschland 22.717 Unfälle mit Todesfolge, 971 davon waren Arbeitsunfälle. Insgesamt betrug die Anzahl der Arbeitsunfälle in Deutschland 1.13 Millionen. Dabei lassen sich gerade in Büros mit ein wenig Umsicht typische Unfallherde komplett entfernen.


Büroausstattung als Unfallquellen

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Wackelige oder kaputte Bürostühle müssen repariert oder entsorgt werden / Foto: Andrey Popov /Fotolia.com

Regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen helfen, potenzielle Unfallquellen und Gefahren zu entschärfen. Auf Büroschränken sollten keine schweren Gegenstände gelagert werden, da diese beim Herunterfallen Personen verletzen können. Schranktüren und Schubladen sind geschlossen zu halten und wackelige Bürostühle gehören repariert oder entsorgt.

Computerkabel oder Telefonleitungen, die quer durch den Raum gelegt sind, bilden unnötige Stolperfallen. Dasselbe geht für rutschige Fußbodenbeläge und Teppiche mit überstehenden Rändern oder großen Falten. Bürostühle und Hocker als Trittleitern zweckzuentfremden, wenn Akten aus Fächern geholt werden, kann gefährlich sein.

Spitze Gegenstände gehören ebenso wie Asche nicht in den Papierkorb. Daran kann sich das Reinigungspersonal verletzen und Glut birgt außerdem die Gefahr eines Brandes. Immer wieder werden Fluchtwege als Lagerfläche missbraucht oder Fluchttüren mit Gegenständen verstellt. Dieser Fehler kann im Ernstfall teuer zu stehen kommen.

Unzureichende Beleuchtung und fehlende Treppengeländer sind ebenfalls für viele Unfälle am Arbeitsplatz verantwortlich, dasselbe gilt für nur schwer erkennbare Glastüren.


Gefahr auch von elektrischen Geräten

Bei Elektrogeräten sollte darauf geachtet werden, dass sie den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und ein GS- oder VDE-Prüfsiegel tragen. Für von zu Hause mitgebrachte Geräte wie Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder Heizlüfter gilt das ebenfalls.

Das letzte Wort, ob ein privates Elektrogerät am Arbeitsplatz betrieben werden darf, hat der Chef. Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen können zur Gefahr werden, wenn die zulässigen Nennbelastungen überschritten werden. Defekte Geräte sollten dem Arbeitgeber sofort gemeldet und unverzüglich vom Netz genommen werden.

Es empfiehlt sich nicht, Reparaturen auf eigene Faust vorzunehmen. Nach Feierabend sind alle elektrischen Geräte auszuschalten. Zur Betriebssicherheit gehört dazu, sämtliche elektrische Betriebsmittel, aber auch Anlagen und Leitungen von einem Fachmann in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen.


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