Das Jahr neigt sich dem Ende zu und Ihr Unternehmen hat Gewinn gemacht. Um Steuern zu sparen können Sie jetzt noch Wirtschaftsgüter erwerben, die Ihren Gewinn senken und somit zu geringeren Steuern führen.
Wichtig ist, dass jedes Wirtschaftsgut einzeln zählt und nicht die gesamte Rechnung!
Was sind Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)?
Vorrausetzungen für ein Wirtschaftsgut sind:
- Beweglich
- Abnutzbar
- Eigenständig nutzbar
Alle Gegenstände, die diese Voraussetzungen erfüllen, können als Wirtschaftsgut abgeschrieben werden. Eine Tischplatte zählt somit nicht als Wirtschaftsgut, eine Tischplatte zusammen mit 4 Tischbeinen aber sehr wohl.
Als geringwertiges Wirtschaftsgut zählt jedes Wirtschaftsgut mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter 800,01 EUR.
Abschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter
Bis Ende 2017 galt die Sofortabschreibung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern nur bis zu einem Betrag von 410 EUR. Seit dem 01.01.2018 gelten für ein Unternehmen folgende Möglichkeiten der Abschreibung:
- ≤ 250 EUR: Sofortige Betriebsausgabe (keine Aufzeichnungspflicht)
- > 250 und ≤ 800 EUR: Sofortabschreibung nach §6 Abs.2 EstG
ODER Sammel- / Poolabschreibung nach §6 Abs.2a EStG - > 800 und ≤ 1.000 EUR: Regelabschreibung nach §7 EstG über die Nutzungsdauer Gemäß der
AfA Tabellen ODER Poolabschreibung - > 1.000 EUR: Regelabschreibung nach §7 EstG über die Nutzungsdauer Gemäß der
AfA Tabellen
Siehe AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden wie folgt berechnet:
Bruttopreis
abzgl. 19% Umsatzsteuer
abzgl. Skonto, sonstige Rabatte und Zuschüsse
abzgl. Rücklagen für Ersatzbeschaffung
= Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Quelle für die Berechnung
Achtung:
- Auch für Kleinunternehmer, die keine Vorsteuer abziehen, gilt der Nettopreis
- Anschaffungsnebenkosten sind z.B. Transport und Versicherung
Praxisbeispiel
Sie gründen ein selbstständiges Unternehmen und benötigen für Ihre Buchhaltung einen Kombischrank, einen höhenverstellbaren Schreibtisch, einen Bürostuhl und eine Schreibtischlampe.
Folgende Kosten ergeben sich:
- LED-Tischleuchte craft brutto 189 EUR*
- Profi Bürostuhl Net Motion brutto 299 EUR*
- Sitz-/Stehschreibtisch eModel2 brutto 649 EUR*
- Kombischrank Pro 5OH brutto brutto 969 EUR*
Da es sich bei der Schreibtischlampe und dem Stuhl um geringwertige Wirtschaftsgüter handelt, ist eine Sofortabschreibung möglich. Die Lampe kann aber auch als nicht aktivierte Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Der Bürostuhl hat mit 299 EUR* brutto Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 251,26 EUR*, der Schreibtisch eModel Kosten in Höhe von 545,38 EUR* und können somit sofort abgeschrieben werden.
Der Kombischrank hat einen Anschaffungswert von 814,29 EUR* und wird somit linear mit der Nutzungsdauer abgesetzt, was laut der aktuellen AfA Tabelle 13 Jahre entspricht.
*Stand 22. November 2018
Dies ist nur ein Hinweis zu den steuerlichen Abschreibungsmethoden. Für korrekte steuerliche Beratung wenden sie sich bitte an Ihren Steuer- bzw. Rechtsberater. Für unrichtige Hinweise wird keine Gewähr übernommen.
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Stephan Forstmann stammt ursprünglich aus dem schönen Dresden und ist seit 2009 ein fester Bestandteil im Redaktionsteam von Büromöbel Experte. Stephan arbeitet seit 2013 im Home-Office und ist seitdem zu einem Experten auf diesem Feld geworden. Er gibt seine Erfahrungen, Tipps und Best-Practices in Form von Tutorials und Artikeln im Ratgeber von Büromöbel Experte weiter. Neben dem Thema Home-Office beschäftigt er sich täglich mit dem Thema gesunde Büroarbeit und Ergonomie.
So arbeitet er im Home Office: Stephan arbeitet an einem höhenverstellbaren Schreibtisch mit zwei Monitoren. Statt eines Desktop-PCs nutzt er einen Laptop mit einer Docking Station. Da er Kabel auf dem Schreibtisch hasst, nutzt er kabellose Eingabegeräte in seinem Home Office.
Stephan ist zudem auch als Berufsfotograf tätig und gibt neben Fotokursen auch auf seinem privaten Blog viele Tipps für Fotografie-Anfänger und fortgeschrittene Fotografen weiter