Einbruch ins Büro

Es ist der Albtraum eines jeden Unternehmers: Man betritt die Firma und bemerkt sofort, dass etwas nicht stimmt: Es wurde eingebrochen! Vielleicht fehlen wichtige Wertsachen oder technische Geräte, vielleicht wurde randaliert und Inventar mutwillig zerstört oder aber es wurde sogar der Tresor aufgebrochen – die Folgen eines Einbruchs sind oft fatal und können einen Unternehmer sogar im schlimmsten Fall in den finanziellen Ruin treiben, wenn er nicht ausreichend versichert ist.

Dennoch: Es kann immer und überall passieren und man ist selbst mit der besten Alarmanlage nicht zu 100% davor geschützt. Grundsätzlich gilt in einem solchen Fall: Bewahren Sie einen kühlen Kopf! Es ist außerdem von großer Bedeutung, sich schon im Vorfeld darüber zu informieren, wie Sie sich im Falle eines Einbruchs in Ihrem Büro richtig verhalten. Die wichtigsten Tipps zu diesem Thema erfahren Sie hier.


Im Büro wurde eingebrochen – was sollte man als Erstes tun?

Einbrecher durchsucht Unterlagen
Einbrecher durchsucht Unterlagen
Foto: Andrey Popov / Fotolia.com

Ist der erste Schock einmal verdaut, gilt es, unverzüglich die Polizei zu rufen.

Ganz wichtig in diesem Fall ist: Fassen Sie nichts in den Räumlichkeiten an, was nicht unbedingt angefasst werden muss, denn so können entscheidende Spuren – die schließlich zum Täter führen könnten – verwischt werden.

In der Regel rückt nach einem Einbruch die Spurensicherung der Polizei an, um die vorhandenen Fingerabdrücke und Fußspuren zu sichern. Der kriminaltechnische Dienst wertet diese Informationen dann aus und kann darüber unter Umständen erfahren, wer den Einbruch begangen hat.

Am besten betreten Sie also die Räume erst gar nicht. Rufen Sie die 110 an und schildern Sie genau, was passiert ist.

In der Regel achten professionelle Einbrecher darauf, dass sie Personen in den Räumlichkeiten möglichst aus dem Weg gehen. Sollten Sie einen Langfinger auf frischer Tat im Büro ertappen – versuchen Sie in keinem Fall, ihn zu stoppen. Vergessen Sie nicht, dass er bewaffnet sein könnte.

Am besten laufen Sie sofort nach draußen und rufen dort mit dem Handy die Polizei. Sollte die Flucht aus dem Gebäude nicht mehr möglich sein, können Sie sich noch immer in einem Raum einschließen und von dort aus per Telefon Hilfe anfordern.


Listen Sie den Schaden nach dem Einbruch genau auf

gestohlene Dinge auflisten
Notieren Sie welche Gegenstände gestohlen wurden.

Nach dem Eintreffen der Polizei haben Sie genügend Zeit, genau zu erfassen, was und wie viel entwendet worden ist. Es ist von großer Bedeutung, der Polizei möglichst genau zu schildern, was passiert ist – auch die Versicherung betreffend sind diese Informationen äußerst wichtig.

Damit diese nämlich später Ersatz leisten kann, ist es hilfreich, wenn man über Kaufbelege oder Rechnungen verfügt. Auch Anfragen bei Verkaufsstellen können sich auszahlen, denn nicht selten verkaufen Diebe sofort ihre Errungenschaften, um sich mit dem Geld davonzumachen.

Experten empfehlen, schon im Vorfeld eine Liste aller im Büro vorhandenen Wertgegenstände und Fotos derselben anzufertigen. Die Polizei kann diese Liste dann direkt an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.

Sollten Sie eine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben, kontaktieren Sie diesen so rasch wie möglich. In den meisten Fällen gibt es eine Hotline, die 24 Stunden täglich erreichbar ist. Haben Sie Ihre Büroräumlichkeiten angemietet, informieren Sie außerdem den Vermieter.

Sowohl dieser als auch die Versicherung können dabei helfen, den Schaden zumindest provisorisch zu reparieren – wie zum Beispiel eine Tür, die aufgebrochen wurde.

Erreichen Sie niemanden, können Sie alternativ einen Schlüsseservice oder ein ähnlich spezialisiertes Unternehmen mit der Reparatur beauftragen, damit die Tür wieder verschlossen werden kann.

Für den Fall, dass sensible Daten wie Kontodokumente oder gar Kreditkarten fehlen: Wenden Sie sich umgehend an die zuständige Bank, um die Karten sperren zu lassen. Hierfür wurde der Sperr-Notruf unter 116 116 eingerichtet. Gestohlene Smartphones können Sie ebenfalls über den Provider sperren lassen – und sollte ein Schlüssel fehlen, lassen Sie am besten gleich das Schloss komplett austauschen, damit niemand Unbefugtes sich erneut Zutritt verschaffen kann.


Informieren Sie Ihre Geschäftspartner

Je nachdem, wie gravierend der Einbruch in Ihrem Büro ist: Es kann durchaus passieren, dass das Fehlen technischer Geräte oder wichtiger Dokumente den Betrieb für einige Tage vollständig lahmlegt.

Zögern Sie daher nicht und informieren Sie Ihre Geschäftspartner schriftlich per E-Mail oder auch telefonisch über mögliche Verzögerungen der Projekte – und nennen Sie auch den Grund, denn dafür wird sicherlich jeder Verständnis haben.

Es ist sicherlich nicht einfach, in so einem Fall die Ruhe zu bewahren, doch genau jetzt ist es am wichtigsten, einen kühlen Kopf zu behalten. Vor allem sollten Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung erkundigen, welche Regeln im Schadensfall zu befolgen sind. Denn werden diese nicht eingehalten – was im Zuge der Aufregung schnell passieren kann – könnten Leistungen gekürzt oder Schäden im schlimmsten Fall gar nicht übernommen werden.

Fragen Sie also ruhig bei Ihrem Versicherer nach – er wird Sie gerne zum Thema Einbruch im Büro beraten. Auch sollten Sie gemeinsam mit der Versicherung nach einem Einbruch klären, wie es in der folgenden Zeit weitergehen wird: Wann und in welchem Umfang kann der Schaden reguliert werden? Welche Unterlagen benötigt die Versicherung? All dies gilt es möglichst zeitnah zu klären, um Komplikationen zu vermeiden.


Rücksicht auf Mitarbeiter nehmen

Einbrecher entwedet Notebook und Unterlagen
Einbrecher entwedet Notebook und Unterlagen
Foto: Andrey Popov / Fotolia.com

Unterschätzen Sie als Unternehmer keinesfalls, dass auch Ihre Mitarbeiter durch einen Einbruch traumatisiert sein können – wenn ihr eigener Schreibtisch geplündert wurde, unterscheidet sich das unsichere Gefühl oft nicht wirklich von einem Einbruch zu Hause.

Als Chef sollte man in diesem Fall ein offenes Ohr für seine Angestellten haben und beobachten, ob jemand durch die Situation besonders belastet ist. Es kann sinnvoll sein, einen traumatisierten Mitarbeiter für einige Tage freizustellen.

Sehr wichtig ist außerdem, nach dem Einbruch eine gründliche Reinigung der Räumlichkeiten durchzuführen. Nicht wenige Menschen empfinden es als abstoßen, wenn jemand Fremdes ihre Sachen berührt hat und haben eine Scheu vor dem bislang so vertrauten Büro.


Bemühen Sie sich baldmöglichst um Ersatz

Versuchen Sie, nach dem ersten Schock und den Formalitäten mit Polizei und Versicherung möglichst schnell wieder in das übliche Betriebsleben zurückzufinden.

Sollten technische Geräte fehlen, die für die Arbeit unerlässlich sind, bestellen oder kaufen Sie diese baldmöglichst nach: Laptops, elektrische Maschinen oder auch andere Geräte haben oft eine Lieferzeit von einigen Tagen – damit Sie schnell wieder weiter arbeiten können, müssen diese also zeitnah bestellt werden.

Anschließend erfolgt ein Backup aller Softwares, des Intranets und weiterer interner Datenstrukturen, die für die Arbeit nötig sind.

Ist auch dieser Aspekt geklärt, sollten Unternehmer sich für sich selbst Zeit nehmen und versuchen, das Geschehene in Ruhe für sich zu verarbeiten. Experten schätzen, dass rund zwei Drittel aller Einbruchsopfer Probleme damit haben, den Vorfall „abzuhaken“.

Bei starker psychischer Belastung könnte es sinnvoll sein, einen Psychologen zu kontaktieren.


Einbruchschutz für das Büro – wie kann man sich davor schützen?

Wenn die Arbeit in einem Büro durch einen Einbruch zum Stillstand kommt, ist die richtige Versicherung ein Muss – es lohnt sich daher also unbedingt, sich so frühzeitig wie möglich um eine passende Police zu kümmern.

Die meisten Unternehmer wählen hierfür die klassische Geschäftsversicherung, welche allerdings noch einmal durch verschiedene Zusatzleistungen für das eigene Unternehmen optimiert werden kann. Beantworten Sie sich vor dem Abschluss einer Versicherung in erster Linie, welchen Schutz Sie benötigen und wie umfangreich dieser sein sollte.

Unter Umständen kann man sich einen Teil des Verlustes sogar über eine vorher abgeschlossene Hausratversicherung wiederholen. Das gilt aber meist nur dann, wenn die Police entsprechend umfassend ist und die jeweiligen Leistungen dafür beinhaltet.

Eine Außenversicherung kann beispielsweise auch Objekte absichern, welche im Büro gestohlen werden. Oft gibt es jedoch strenge Auflagen, was die Erstattung von Verlustgütern betrifft: Einige Versicherer zahlen nur einen Bruchteil der Versicherungssumme aus, obwohl der Schaden eigentlich viel höher ist.

Prinzipiell kommt eine Hausratversicherung nur dann zum Tragen, wenn Hindernisse überwunden werden mussten, um sich Zutritt zum Büro zu verschaffen – wie das Aufbrechen eines Türschlosses oder das Zerschlagen von Fensterscheiben.

Wenn also zum Beispiel nur ein Smartphone vom Schreibtisch verschwindet oder ein Geldbeutel aus der gemeinsamen Büroküche gestohlen wurde, greift in den meisten Fällen keine Versicherung – hier würde man also auf dem Schaden alleine sitzen bleiben.

Schaffen Sie also frühzeitig entsprechende Vorkehrungen und sichern Sie Wertgegenstände intern so gut wie möglich ab: Ein sicherer, schwerer und möglichst versteckter Tresor sowie Verwahrungsmöglichkeiten für die Wertgüter der Mitarbeiter dienen dem allgemeinen Schutz und beugen einem zu hohen Verlust von wichtigen Dingen und sensiblen Daten vor.

Wenn nämlich etwas bei einem Einbruch gestohlen wird, das man im Grunde hätte einschließen können, wird auch für diesen Schaden keine Versicherung aufkommen – hier muss man als Unternehmer selbst dafür sorgen, dass ein gewisser Schutz vor Einbrechern geschaffen wurde.


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